Justizpolitiker Dr. Hermann Junghans, lobt die ersten Schritte für mehr Transparenz im Landesrecht.
In seiner Januarsitzung hatte der Landtag auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank des Landes zu verbessern. Dies ist Voraussetzung dafür, dass das Amtsblatt und das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes zukünftig nur noch digital veröffentlicht werden soll.
Junghans: „Der Zugang zum Recht erfordert eine vollständige und systematische Gliederung des gesamten Landesrechts. Alle Rechtsvorschriften müssen ohne lange Recherche sicher auffindbar sein. Daran hat es bislang gefehlt.
Ich begrüße, dass das Ministerium für Justiz und Gesundheit in einem ersten Aufschlag für mehr Übersichtlichkeit in seinen Rechtsgebieten gesorgt hat. Auf diesem Beispiel können andere Ministerien und andere Bundesländer und der Bund aufbauen.“