Das EuGH-Urteil befasst sich nicht mit dem aktuellen Stand der Agrarpolitik
Heiner Rickers, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt zum heutigen (21. Juni 2018) Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Deutschland in der Vergangenheit die EU-Nitratrichtlinie nicht eingehalten habe:
„In Bezug auf das heutige Urteil bleibt festzuhalten, dass die Klage gegen Deutschland bereits 2016 eingereicht wurde und sich mit den Versäumnissen vor dem Jahr 2014 befasst. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung jedoch die Düngeregeln für Bauern verschärft. Das Urteil befasst sich somit nicht mit den aktuellen Regularien und dem aktuellen Wissensstand.
Als Jamaika-Koalition haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir die neue Düngeverordnung des Bundes unterstützen. Für Gewässerschutz treten wir zudem landespolitisch ein, indem wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie weiter umsetzen und das Landeswassergesetz umfassend novellieren.“