Bibliotheksgesetz | | Nr. 054/16

Das Bibliotheksgesetz ist unnötig

Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Peter Sönnichsen, hat den heutigen (02. Februar 2016) Kabinettsbeschluss für das bereits bekannte Bibliotheksgesetz kritisiert:

„Die Umbenennung der Landesbibliothek zur Landesoberbehörde ist laut Pressemitteilung des Ministeriums der wichtigste Punkt des Gesetz-Entwurfs. Damit stellt sich weiterhin die Frage nach der Notwendigkeit eines Gesetzes. Denn für die „Definition der besonderen Aufgaben“ und die Regelung des bestehenden Systems brauchen wir keins.

Die Ministerin fürchtet das Stichwort Konnexität. Ergebnis: Mögen tät ich gerne wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut!“, so Sönnichsen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern