CDU- und SPD-Landtagsfraktion für den Erhalt der Jubiläumszuwendungen
Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein haben die Abgeordneten Werner Kalinka (CDU) und Thomas Rother (SPD) heute mitgeteilt, dass ihre Fraktionen für einen Erhalt der Jubiläumszuwendungen bei Dienstjubiläen eintreten.
Gerade die Beamtinnen und Beamten hätten in der Vergangenheit einen großen Beitrag zur angestrebten Haushaltskonsolidierung erbracht. Deshalb sei es ein angemessenes und wichtiges Signal, die im Entwurf des Innenministeriums vorgesehene Streichung der Jubiläumszuwendungen zurückzunehmen. Dies sei ein verdientes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den schleswig-holsteinischen Beamtinnen und Beamten, denen mehr als nur eine Dankurkunde gebühre.
Mit der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes wolle man zudem das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeitnah und 1:1 auf die Beamten des Landes übertragen.