| Nr. 249/07
CDU stimmt Tariftreue-Regelung für Bus-ÖPNV zu
Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD haben sich heute auf die Aufnahme des Bus-ÖPNV in das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein verständigt. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen:
„Trotz grundsätzlicher ordnungspolitischer Bedenken hat die CDU-Landtagsfraktion der Erweiterung des Tariftreuegesetzes heute im Rahmen ihrer Fraktionssitzung zugestimmt.“
Damit habe die Fraktion zugleich deutlich gemacht, dass sie im Interesse von rund 150 überwiegend mittelständischen Busunternehmen in Schleswig-Holstein und etwa 5.000 Busfahrerinnen und Busfahrern bereit ist, über ideologische Grenzen hinweg Lösungen zu finden.
In der morgigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses würden CDU und SPD einen gemeinsamen Antrag vorlegen, mit dem der straßengebundene ÖPNV in das Tariftreuegesetz aufgenommen werde. Damit sei sichergestellt, dass Aufträge im Bus-ÖPNV zukünftig nur noch dann vergeben werden können, wenn den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltender Lohn- und Gehaltstarif gezahlt wird. „Wir stärken damit die Wettbewerbssituation der mittelständischen Busunternehmer in Schleswig-Holstein und sichern Arbeitsplätze im Bus-ÖPNV, die ein hohes Maß an Verantwortung und Verkehrssicherheit voraussetzen“, erklärte Callsen.
Das Tariftreuegesetz gelte damit zukünftig nicht nur bei Bauaufträgen, sondern auch im Schienenpersonennahverkehr, in der Abfallentsorgungswirtschaft sowie im Bus-ÖPNV. Die Kreise als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV könnten das Tariftreuegesetz anwenden und hätten damit eine sichere Rechtsgrundlage für ihre Ausschreibungen. Neben den Kreisen hatten sich in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses auch die Verbände der mittelständischen Busunternehmen und die Gewerkschaften für Tariftreueregelungen im Bus-ÖPNV ausgesprochen. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Laufzeit des befristeten Tariftreuegesetzes bis zum 31.12.2010 zu verlängern und durch höhere Wertgrenzen und Beschäftigtenzahlen in der Landesbeschaffungsordnung bürokratische Verpflichtungen bei öffentlichen Ausschreibungen abzubauen.
„Wir haben nach intensiven und konstruktiven Beratungen mit dieser Einigung einen sachgerechten und verantwortungsvollen Kompromiss gefunden und bewiesen, dass wir gemeinsam Lösungen für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen“, so Callsen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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