| Nr. 600/14
CDU stellt Änderungsantrag zum Denkmalschutzgesetz - Konjunkturprogramm für Anwälte und Gerichte verhindern
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat nach der parlamentarischen Anhörung zur geplanten Novelle des Denkmalschutzgesetzes ihren Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht:
„Es kann nicht angehen, dass ein Eigentümer von der Denkmaleigenschaft seiner Immobilie erst nach deren Eintragung in die Denkmalliste erfährt und im Vorfeld keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt. Ansonsten wird das Denkmalschutzgesetz nur ein Konjunkturprogramm für Anwälte und Gerichte“, kommentierte der kulturpolitische Sprecher Peter Sönnichsen, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.
Er erkenne an, dass der Gesetzentwurf der Regierung nach einigen auf Druck der Opposition übernommenen „Entschärfungen“ überwiegend Zustimmung finde. Der zentrale Kritikpunkt der CDU-Fraktion bleibe durch die von SPD, Grünen und SSW geplante anhörungslose Eintragung jedoch bestehen.
Der CDU-Antrag sehe deshalb vor, dass die Eigentümer dem Eigentümer das Recht eingeräumt wird, sich zu der Frage der Denkmaleigenschaft seines Eigentums vor der Eintragung zu äußern.
„Dabei ist uns bewusst, dass diese Regelung keine grundsätzliche Änderung des Verfahrens bedeutet. Wir können uns aber sehr wohl vorstellen, dass sich die Behörden vernünftigen und nachvollziehbaren Argumenten der Eigentümer nicht verschließen“ so Sönnichsen. Es müsse nicht sein, dass die Kulturministerin Arbeitsbeschaffung für die Justizministerin betreibe.
Übernommen habe die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag auch einen Beschluss des Altenparlamentes. Damit sollen Interessen von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen besser berücksichtigt werden.
Schließlich unterstützt die CDU-Fraktion die Anregungen der Wirtschafts- und Eigentümerverbände zum Umgebungsschutz sowie zu dem Weg, über die Eigenschaft als Kulturdenkmal auf Antrag des Eigentümers zu entscheiden. So lässt sich in Zweifelsfällen zumindest Planungssicherheit für die Eigentümer herstellen.
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Max Schmachtenberg
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