Grunderwerbssteuer | | Nr. 154/21
CDU-Landtagsfraktion setzt sich für Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ein
Zur Bundesratsentscheidung zum Grunderwerbsteuergesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck und der wohnungsbaupolitische Sprecher Peter Lehnert:
Ole-Christopher Plambeck: „In der heutigen Bundesratssitzung wurde eine Veränderung im Bereich der sogenannten Share Deals im Grunderwerbsteuergesetz verabschiedet. Damit ist unsere Forderung, mögliche Steuerschlupflöcher zu schließen, umgesetzt. Das Land Schleswig-Holstein hat dies maßgeblich auf Bundesebene mit vorangetrieben.
Mit den hieraus entstehenden Steuermehreinnahmen und vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren allgemein deutlich gestiegenen Grunderwerbsteueraufkommens im Land (253,8 Mio. Euro in 2006 auf über 813 Mio. Euro in 2020) gilt es jetzt vor allem, die Grunderwerbsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu senken. Denn als CDU-Landtagsfraktion treten wir ganz klar für eine Steuererleichterung beim Eigenheimkauf ein. Hier gilt es, die Kaufnebenkosten zu reduzieren, von denen die Grunderwerbssteuer bereits über die Hälfte der Kosten einnimmt. Dies könnte durch einen geringeren Grunderwerbsteuersatz, durch Freibeträge oder durch eine Landeseigenheimzulage erfolgen.“
Peter Lehnert: „Bauen muss auch für Normalverdiener wieder realisierbar werden. Die Verteuerung von Baugrund, Baumaterialien und Rohstoffen darf nicht noch durch eine hohe Grunderwerbssteuer wie zurzeit von 6,5 Prozent verschärft werden. Hier ist eine dringende Entlastung notwendig und auch möglich. Damit sorgen wir auch für die beste Form der privaten Altersvorsorge und verhindern Altersarmut.“
Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass der Staat auch in Krisenzeit bereit sein müsse, Steuerbelastungen zu senken. Dies wolle man bei der Grunderwerbsteuer erreichen und setze sich deshalb dafür ein, die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht im Laufe dieses Jahres umzusetzen.
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Max Schmachtenberg
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