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CDU-Fraktion stellt Missbilligungsantrag wegen der Äußerungen von Bildungsministerin Wende zu Förderschulen
Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat heute (28. März 2014) für die kommende Landtagssitzung einen Missbilligungsantrag wegen der Äußerungen von Bildungsministerin Professor Waltraud Wende zu den Förderschulen in der vergangenen Landtagssitzung gestellt:
„Die Reaktionen der Eltern und der Lehrerschaft sind eindeutig. Sie reichen von Unverständnis über Entsetzen bis hin zu echtem Zorn. Frau Wende hat eine Woche Zeit gehabt, ihre Äußerungen richtig zu stellen und um Entschuldigung zu bitten. Da ihr die Einsicht fehlt, muss nun der Landtag handeln. Das darf so nicht stehen bleiben“, erklärte Callsen.
Der Missbilligungsantrag richtet sich gegen folgende Aussage:
Die Sonderschule, auch wenn sie euphemistisch als Förderzentrum bezeichnet wird, reduziert Teilhabechancen. Sie - die Sonderschulen beziehungsweise die Förderzentren - gelten in der öffentlichen wie in der wissenschaftlichen Diskussion als Einrichtungen mit kränkenden, belastenden, beschämenden, erniedrigenden Wirkungen, mit Stigmatisierungen.
„Mit ihren despektierlichen Äußerungen gegenüber den Förderzentren will die Ministerin ihre eigenen Inklusionsvorstellungen rechtfertigen. Die Bildungsministerin ist aber ebenso Dienstherrin dieser Schulen und ihrer Lehrkräfte. Der Landtag darf nicht zulassen, dass eine Ministerin sich in dieser Art und Weise über Einrichtungen und deren Mitarbeiter in ihrem eigenen Verantwortungsbereich äußert“, betonte Heike Franzen.
Franzen äußerte in diesem Zusammenhang ihr Unverständnis darüber, dass Ministerpräsident Torsten Albig seine Ministerin nach ihren Äußerungen nicht einmal „zur Seite genommen“ habe.
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Max Schmachtenberg
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