Bundesverwaltungsgericht räumt letzte Hindernisse für Feste Fehmarnbeltquerung aus
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fehmarnbelt-Planung erklärt der verkehrspolitische Sprecher Lukas Kilian:
„Ich freue mich, dass das Bundesverwaltungsgericht heute den Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 für rechtmäßig erklärt hat. Damit wurden jetzt auch die letzten verfahrensrechtlichen Hindernisse für dieses Jahrhundertprojekt für Schleswig-Holstein und ganz Nordeuropa ausgeräumt. Jetzt gilt es gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die großen Chancen, die sich mit der Fehmarnbeltquerung und der Entstehung eines neuen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums zwischen Hamburg und Kopenhagen entstehen, für unser Land zu nutzen“, so Kilian.