Krankenhäuser | | Nr. 327/23
Bund muss mit Soforthilfen bedarfsnotwendige Finanzierung der Krankenhäuser sichern
Zu der gemeinsamen Forderung der Gesundheitsminister von Bayern und Schleswig-Holstein erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Dass es bis heute seitens des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach trotz fortlaufender Hinweise von vielen Seiten keine erkennbaren Aktivitäten zur wirtschaftlichen Sicherung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern gibt, muss als grob fahrlässig gewertet werden.
Die im Vergleich zu den Vorjahren außergewöhnlichen Anstiege der Personal- und Sachkosten führen bereits bei Krankenhäusern von mittlerer Größe kurzfristig zu Mehrkosten in Millionenhöhe. Die meisten Kliniken verfügen nicht über Rücklagen, die zum Ausgleich dieser Mehrkosten herangezogen werden können. Die Kliniken sind dadurch deutlich stärker insolvenzgefährdet als in den vergangenen Jahrzehnten und können ihren Versorgungsaufträgen bereits jetzt in einigen Fällen nicht mehr im vollen Umfang nachkommen.
Gerade für eher ländlich geprägte Bundesländer wie Schleswig-Holstein besteht hier ein massives Risiko. Bedauerliche Beispiele dafür hat es im Land dafür in diesem Jahr bereits gegeben. Die im Krankenhausplan des Landes festgelegten stationären Versorgungsangebote durch Krankenhäuser der Grund-, Regel-,Schwerpunkt- und Maximalversorgung werden so durch die Untätigkeit des Bundesgesundheitsministers planlos gefährdet. Das wirkt sich natürlich auch auf die flächendeckende Patientenversorgung aus. Die gemeinsame Forderung der beiden Gesundheitsminister aus Schleswig-Holstein und dem Freistaat Bayern ist richtig. Es ist die Verantwortung des Bundes. Daher muss der Bund noch vor Inkrafttreten der Krankenhausreform mit Soforthilden die Finanzierung der Krankenhäuser sicherstellen. Für die Finanzierung der Betriebskosten von Kliniken ist allein der Bund und nicht die Länder zuständig!“, so Hansen.
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Max Schmachtenberg
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