Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, MdL, hat das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes über das heimliche Ausspähen von Computern über das Internet begrüßt. „Dabei handelt es sich in der Tat um einen so intensiven Grundrechtseingriff, dass mir eine gesetzliche Regelung unerlässlich erscheint.“ Stritzl sprach sich dafür aus, die nun erforderliche Diskussion in aller Sorgfalt zu führen. Zu Recht habe der Bundesgerichtshof darauf aufmerksam gemacht, dass das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung bislang dadurch geprägt sei, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen. Dies sei bei einer Online-Durchsuchung nicht der Fall. Gleichwohl könne eine Durchsuchung der Festplatte einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellen. „Wir reden hier über eine völlig neue Form der Ermittlung. Schnellschüsse verbieten sich deshalb. Wir brauchen eine breite gesellschaftlich Diskussion“, so Stritzl abschließend.