Bestandsdatenauskunft | | Nr. 160/21
Bestandsdatenauskunft im Landesrecht verfassungsgemäß!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde von mehreren ehemaligen Abgeordneten der Piratenpartei gegen die Bestandsdatenauskunft im schleswig-holsteinischen Landesrecht als unzulässig abgelehnt. Dazu erklärte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tim Brockmann:
„Mit dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird uns Recht gegeben: Der Gesetzgeber kann und darf Einsatzmittel ausgestalten, die zeitgemäße Ermittlungen im 21. Jahrhundert ermöglichen.“
Für die CDU stehe fest, auch in Zukunft müssten der Polizei und dem Verfassungsschutz die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht werden. Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass der Gesetzgeber auf diesem Gebiet durch die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die rechtsstaatlichen Hürden hoch genug ziehe. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich hervorgehoben, dass die allgemeine Bestandsdatenauskunft in Schleswig-Holstein den Anforderungen der Gebotenheit der Auskunft und damit der Verhältnismäßigkeit genüge.
„Vor diesem Hintergrund ist es auch richtig gewesen, die Bestandsdatenauskunft in der neuesten Reform des Landespolizeirechts weiterzuentwickeln. Wir wollen aber noch mehr. Es bedarf zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität auch der notwendigen gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von WhatsApp-Chats. Wir dürfen im Internet nicht blind bleiben.“
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Max Schmachtenberg
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