Grundsicherung | | Nr. 290/19
Bei der Grundsicherung gilt die Bedürftigkeit
21 300 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung. Rund 613 400 beziehen eine Altersrente der Rentenversicherung. Nach 35 Versicherungsjahren beträgt diese in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1246 Euro, dies ist Platz sieben im Bundesvergleich. Das Saarland liegt mit 1343 Euro an der Spitze. Rund 650 000 Schleswig-Holsteiner sind älter als 65 Jahre.
Der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Die Grundsicherung gewährt Hilfe bei Bedürftigkeit. Aus dem Gedanken der Grundsicherung auf die Grundrente zu folgern, wie es SPD und DGB tun, muss dann auch bedeuten, dort die Bedürftigkeit zum Maßstab zu machen. Alles andere wäre ungerecht. Die SPD ist aufgefordert, ihre Position zu verändern und auch bei der Grundrente dem Grundgedanken zu folgen, nach dem die Regierung ihres Bundeskanzlers Gerhard Schröder 2003 die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Dies entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität.
Das System der Rente ist geprägt von Vertrauen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr ausgezahlt bekommt. Es ist seit Jahrzehnten wesentliche Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch von daher kann das Thema Grundsicherung nicht mit dem Thema Grundrente gleichgesetzt werden.
Es gibt Härten, von denen besonders Frauen, Geringverdiener oder aus Gesundheitsgründen aus dem Berufsleben Ausgeschiedene betroffen sind. Dies soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung - wie dies in der Vergangenheit ja auch schon geschehen und weiter zusätzlich nötig ist. Die Grundsicherung ist eine Möglichkeit, ihnen zu helfen. Im Landtag haben wir zum Beispiel den Appell an den Bund gerichtet, die Erwerbsminderungsrenten stärker zu erhöhen. Sie liegen mit durchschnittlich rund 750 Euro in einer Höhe, die deutlich zu gering ist.“
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Max Schmachtenberg
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