Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

HSH | | Nr. 471/15

Auswirkungen für Schleswig-Holstein müssen konkret beziffert werden

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat heute (19.10.2015) Finanzministerin Monika Heinold angesichts der Situation bei der HSH Nordbank aufgefordert, die Auswirkungen der heutigen EU Entscheidung für Schleswig-Holstein konkret zu beziffern:

„Das Ja der EU-Kommission zur Umstrukturierung der HSH Nordbank ist kein Grund zum Aufatmen. Mit einer Bad Bank übernehmen Schleswig-Holstein und seine Steuerzahler Altlasten der Bank, ohne dass das Land von seiner finanziellen Verantwortung für die HSH Nordbank entbunden würde. Im Klartext heißt das: Schleswig-Holstein wäre für zwei Banken verantwortlich“, betonte Koch. Neben der Bad Bank würden Hamburg und Schleswig-Holstein weiterhin mit einem zweistelligen Milliardenbetrag für die HSH Nordbank geradestehen.

„Wir erwarten deshalb von Frau Heinold, dass sie jetzt konkrete Zahlen auf den Tisch legt. Die Landesregierung steht in der Pflicht nachzuweisen, dass das Brüsseler Ergebnis die schonendste Lösung für das Landesvermögen ist. Insbesondere sind dabei auch die Folgen der jetzt von der EU vorgegebenen Privatisierung des operativen Geschäfts der HSH darzustellen. Aus Sicht der CDU ist es auf keinen Fall vertretbar, für den Erhalt der HSH Nordbank zusätzliche, neue Risiken einzugehen, betonte Koch.

Angesichts der auf den Landeshaushalt zukommenden Belastung – und den damit mittel- und langfristig verbundenen Folgen für die Menschen – sei absolute Transparenz erforderlich, betonte der CDU-Finanzpolitiker.

„Seit Jahren wird verhandelt, seit Monaten kursieren Gerüchte. Kommission, Bund und Eignerländer werden mit Sicherheit alle Alternativen durchgerechnet und geprüft haben. Die Zahlen müssen auf den Tisch, transparent dargestellt und nachgeprüft werden. Die gewählten Volksvertreter dürfen jetzt nicht auf Verlangen der Administration im Eiltempo Schulden in der Höhe eines gesamten Jahresetats abnicken“, forderte Koch.

Notwendig sei unter Umständen auch eine externe Überprüfung der vorgelegten Zahlen durch vom Landtag selbst beauftragte Berater.

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