Aquakultur | | Nr. 192/23
Ausgleichszahlungen für Aquakulturbetriebe in Schleswig-Holstein
Zu der heute veröffentlichten neuen „Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen an Unternehmen der Aquakultur“ erklärt der fischereipolitische Sprecher Manfred Uekermann:
„Die Landesregierung zeigt einmal mehr, dass sie es ernst meint mit der Unterstützung der heimischen Betriebe. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zu erheblichen Kostensteigerung in vielen Bereichen geführt, die auch die Aquakulturunternehmen in Schleswig-Holstein zu spüren bekommen, da u.a. Futter, Energie und Sauerstoff deutlich teurer geworden sind. Die neuen Ausgleichszahlungen möchten genau hierbei unterstützen und sind deshalb absolut richtig und auch dringend notwendig.“
Die Ausgleichszahlungen werden rückwirkend für Kostensteigerungen im Jahr 2022 gewährt und können noch bis zum 30. Juni 2023 beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) beantragt werden. Berechtigt sind dabei Erwerbsbetriebe der Aquakultur außer Miesmuschelkulturwirtschaften an der Nordsee oder reine Zierfisch-Erzeuger.
„Es freut mich für die Betriebe, dass das Land hier unterstützend unter die Arme greift. Schließlich ist die Aquakultur ein wichtiger Teil unserer heimischen Wirtschaft. Ich kann nur alle antragsberechtigten Betriebe dazu aufrufen, diese Möglichkeit auch zu nutzen“, so Uekermann abschließend.
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Max Schmachtenberg
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