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Aufnahme des „Biikebrennen“ als nationales immaterielles Kulturerbe ist eine tolle Anerkennung zum 10. „Geburtstag“ des Friesisch-Gesetzes

Zur Aufnahme des friesischen „Biikebrennen“ in das nationale Verzeichnis immateriellen Kulturerbes und zum zehnjährigen Bestehen des Friesisch-Gesetzes erklärte heute (12. Dezember 2014) die minderheitenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Astrid Damerow in Kiel:

„Die heutige Aufnahme des traditionellen „Biikebrennen“ in Nordfriesland in das nationale Verzeichnis immateriellen Kulturerbes auf Initiative des Friesenrates ist eine großartige Anerkennung für alle Friesen. Diese Aufnahme ist zudem ein schönes „Geburtstagsgeschenk“ zum zehnjährigen Bestehen des Friesisch-Gesetzes am 13. Dezember“.

Das Biikebrennen ist seit dem 17. Jahrhundert gute Tradition an der nordfriesischen Küste. Überall an den Küsten werden dazu am 21. Februar jeden Jahres Feuer entzündet. Ursprünglich, vermutlich zur Verabschiedung der Walfänger entstanden, wurde dieser Brauch später auch auf andere Inhalte ausgeweitet. Die Traditionsfeuer sind heute beliebter Anziehungspunkt für die Nordfriesen und viele Touristen.

Das „Friesisch-Gesetz“ (Friisk Gesäts) ist in Schleswig-Holstein am 13. Dezember 2004 in Kraft getreten. Es befördert die Rechte der friesischen Minderheit in ihrer kulturellen Entwicklung und dabei vor allem den Gebrauch der friesischen Sprache.

Das Gesetz hat zu einer deutlichen Unterstützung der Minderheit beigetragen. „Obwohl schon einiges für die Stärkung der friesischen Minderheit erreicht wurde, wie zum Beispiel zweisprachige Ortsschilder und Friesischunterricht an den Schulen, bleiben der Schutz, der Erhalt und die Unterstützung des friesischen Kulturgutes eine dauerhafte Aufgabe für uns in Schleswig-Holstein“, so Astrid Damerow abschließend.

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