Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes konsequent und richtig
Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron, sagte zu dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf:
„Die Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes ist konsequent und richtig. Damit werden neue europäische Standards in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt. Gerade beim Datenschutz ist es wichtig, dass der Gesetzgeber schnell reagiere.“
„Die technische Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverwaltung verläuft äußerst dynamisch. Die Gesetzgebung könne damit kaum Schritt halten. Gerade deshalb ist die Stärkung der Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten von besonderer Bedeutung“, erklärte von Abercron. Der Landesdatenschutzbeauftragte könne vor potentiellen Gefahren und vor Fehlentwicklungen warnen, da diese tendenziell zunehmen.