Haushalt | | Nr. 070/21
TOP 2 u.a.: Palliativpflege verdient mehr Wertschätzung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie gilt als die Begründerin sowohl der modernen Hospizbewegung als auch der Palliative Care – Cicely Saunders. Sie hat den wirkungsvollen Satz geprägt: „Du zählst, weil du bist – und du wirst bis zum letzten Augenblick deines Lebens eine Bedeutung haben“.
Diejenigen, die haupt- und ehrenamtlich für die Palliativ- und Hospizarbeit tätig sind, verdienen unsere Aufmerksamkeit. Allen Engagierten gilt unser uneingeschränkter Dank und unser Respekt für ihre Arbeit und ihr Engagement!
Wie ist nun aber die derzeitige Situation im Bereich Palliative Care mit Blick auf Weiterbildungen für das Fachpersonal?
Befasst man sich intensiver mit Palliativ-Care in Schleswig-Holstein, so stellt man fest, dass sich viel getan hat. Es gibt mittlerweile Masterstudiengänge, die sich explizit der Palliativpflege widmen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe gibt Auskunft darüber, dass Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in verschiedenen Handlungsfeldern mittlerweile Inhalt der Ausbildung für Pflegeberufe ist.
Die Qualifizierung zur Palliativpflegerin oder zum Palliativpfleger erfolgt weitgehend über eine Weiterbildung, die berufsbegleitend belegt werden kann. Für den Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung sind Weiterbildungen wichtig, um die qualitativ hochwertige Arbeit und Versorgung von Patientinnen und Patienten, gepaart mit viel Einfühlungsvermögen und sozialer Kompetenz, weiterhin gewährleisten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir im November 2019 hier im Parlament mehrheitlich beschlossen haben, die Landesregierung darum zu bitten, ergänzende Regelungen zur Kostenübernahme im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege zu prüfen, um darauf hinzuwirken,
dass diese zur Entlastung des Fachpersonals die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen, ahnten wir noch nicht, welchen Verlauf das Folgejahr 2020 nehmen würde.
Bereits Ende 2019 traten erste Fälle einer bis dahin unbekannten Lungenerkrankung auf. Nun leben wir bereits rund ein Jahr mit der Corona-Pandemie. Der Fokus des Handelns lag und liegt für Parlament und Landesregierung auf der Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie – auf schnellem und entschlossenem Handeln.
Infolgedessen ist es nachvollziehbar, dass es der Landesregierung bislang nicht möglich war, den Prüfauftrag des Parlaments aussagekräftig und ergebnisreif in Form des erbetenen Berichtes vorzulegen. Für das bislang in der Corona-Pandemie Geleistete, sage ich der Landesregierung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Herzen Danke!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für wichtig, dass wir das Signal aussenden, dass es uns weiterhin sehr am Herzen liegt, schwer erkrankten Menschen am Ende ihres Lebens die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass die Menschen, die sich im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege engagieren, wertschätzen und sie darin unterstützen wollen, ihren Beruf, ihr Engagement auch qualifiziert ausüben zu können. Dazu gehören auch Weiterbildungsmöglichkeiten.
Der Pflegeberuf verdient es, einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft zu genießen. Die Frauen und Männer, die in einem Pflegeberuf tätig sind, tragen entscheidend dazu bei, dass die Menschen in unserer Gesellschaft ihr Leben auch bei Krankheit und im Alter selbstbestimmt, lebenswert und würdevoll gestalten können.
Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft auch das nötige Fachwissen. Der Pflegeberuf ist ein hochspezialisiertes Berufsfeld, das ein hohes Maß an pflegefachlichen, kommunikativen und organisatorischen Kompetenzen voraussetzt. Daher bekräftigt die Jamaika-Koalition den ursprünglichen Arbeitsauftrag, die Fördermöglichkeiten im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege zu prüfen und Gespräche mit den Kostenträgern zu führen. Wir bitten die Landesregierung darum, nach Abschluss des Prüfauftrages im dritten Quartal dieses Jahres von den Ergebnissen zu berichten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel