Maskenabgabe | | Nr. 034/21
TOP 36A: Ausgrenzung an der Teilhabe der Maske nicht vorstellbar und darf nicht sein
Zitat:
„Da beschäftigen sich Leute mit Masken, die davon keine Ahnung haben“
das ist eine sehr deutliche und durchaus provokante Aussage des Vorstandsvorsitzenden des UKSH – Prof. Scholz am 20. Januar 21 in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung.
Zugegeben – kaum einer von uns ist ein Mediziner oder Experte in dem Bereich der Masken und ihrem Schutz vor Corona-Viren. Und trotzdem müssen wir uns täglich damit beschäftigen.
Selbstverständlich holen wir uns hierbei Rat von Experten ein. Und die Aussage, die auch Prof. Scholz formuliert hat, ist durchaus überzeugend.
Die OP-Masken seien sinnvoller als die FFP2-Masken. Diese bieten auch in den Operationssälen ausreichenden Schutz und werden dort auch benötigt und auch regelmäßig verwendet.
Und nicht etwa die FFP-2 Maske.
FFP2- Masken müssen auch richtig getragen werden. Wenn diese nicht richtig anliegt, was aufgrund der festen Form schwerer ist, als bei der OP-Maske, wiegt sich der Träger oder die Trägerin in einer vermeintlichen Sicherheit, die möglicherweise gar nicht vorhanden ist.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass sich die Regierung für eine Maskentrageflicht ausgesprochen hat, die ausdrücklich auch die OP-Masken umfasst.
Wir können also schon einmal festhalten, dass eine Ausgabe von FFP2-Masken an die Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD das fordert, nicht notwendig ist, denn die OP-Masken sind mindestens ebenso gut geeignet.
Und dennoch:
Ob nun FFP2- oder OP-Maske – man muss sie sich auch leisten können!
Für uns ist eine Ausgrenzung an der Teilhabe nicht vorstellbar und darf nicht sein, nur weil man sich eine geeignete Maske nicht leisten kann.
Da nun auch Fachleute und die Wissenschaft die OP-Maske empfehlen und befürworten, gibt es zudem einen finanziellen Nebeneffekt: Die OP-Masken sind kostengünstiger als die FFP-2-Masken.
Für Menschen mit wenig Einkommen, ist der zusätzliche Kauf von Schutzmasken eine finanzielle Herausforderung. Hierbei wollen wir sie unterstützen.
Deswegen hat das Land Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative gestartet: Menschen, die Grundsicherungsleistungen, wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 20,- Euro, um sich die notwendigen Masken kaufen zu können.
Wir können keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske einfordern und sie sogar mit einem Bußgeld hinterlegen, wenn ein Teil unserer Gesellschaft nicht in die Lage versetzt wird, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Besonders wichtig ist zudem, dass mit der Bundesregierung vorher geklärt wird, dass diese Sonderzahlung nicht auf den Leistungsbezug angerechnet werden darf.
Es darf hierbei kein „rechte Tasche – linke Tasche“ Verfahren geben.
Sollte die Bundesregierung mit dieser Maßnahme zu lange auf sich warten lassen und zu viel Zeit vergehen bis die Geld- oder Sachleistungen ausgekehrt werden, wird die Landesregierung Haushaltsmittel bereitstellen, um an jeden und jede Leistungsberechtigten oder Leistungsberechtigte eine Sonderzahlung in Höhe von 20,- Euro auszukehren.
Zudem prüfen wir auch Schritte, inwieweit das Land Masken in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten und Geschäften zur Verfügung stellen könnte.
Unterstützungsbedürftige Menschen sind zumeist selbst in der Lage, sich die notwendigen Masken zu besorgen, wenn sie denn das notwendige Geld dafür haben. Hier ist eine unbürokratische finanzielle Unterstützung hilfreich.
Daher bitte ich um die Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel