Kinos | | Nr. 460/20
Kinos sind wichtige Kulturorte
Zum Unterstützungsprogramm für Kinos in Schleswig-Holstein sagt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger:
„Mit unseren Kinos verbinden wir unvergessliche Erlebnisse in einer besonderen Raumatmosphäre, einem guten Film auf der Leinwand und Popcorn dazu. Kinos sind wichtige Kulturorte und haben schon so manches Mal dazu beigetragen, dass sich aus zwei Kinokarten Freundschaften fürs Leben entwickelt haben. In diesem Jahr leiden die Kinobetreiber im Land unter der verordneten Schließung aufgrund der Corona-Pandemie und sind damit mittlerweile nicht nur in Liquiditätsengpässe geraten, sondern in eine ernsthafte existentielle Notlage. Mit der heute veröffentlichten Landesrichtlinie ist es gelungen, die im Nachtragshaushalt für die Kinos vorgesehen 2 Millionen Euro aus Landesmitteln schnell für die Kinos bereitzustellen. Die Richtlinie für die Kinohilfe wurde heute veröffentlicht. Den Kinos wird damit ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind all diejenigen, die in Schleswig-Holstein eine Abspielstätte betreiben aber auch Filmtheater in öffentlicher Trägerschaft und regionale Standorte von nicht inhabergeführten Kinos. Die Höchstgrenze für die Zuwendung liegt bei 50.000€.
Anträge für das neue Landesprogramm können ab sofort bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, in Kiel oder digital eingereicht werden unter mueller@ffhsh.de.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel