Weiterbildungsgesetz | | Nr. 422/20
TOP 14: Weiterbildung als Teil des lebensbegleitenden Lernens weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Fachkräftemangel war und ist nach wie vor ein präsenter Begriff in Politik und Gesellschaft. Auch wenn Corona sich in der letzten Zeit in den Vordergrund geschoben hat, wird der Fachkräftemangel aber genau durch Corona noch verstärkt. Dies gilt nicht nur für die allseits bekannten Berufe in der IT und Technik, sondern gerade auch für Hotellerie und Gastronomie und speziell das Handwerk.
Eine Frage, die sich uns immer wieder stellt: Wie bekommt man Fachkräfte? Richtig, durch eine gute Ausbildung, gute Fortbildung oder durch eine gute Weiterbildung. Ein Prinzip, dass sich im schulischen unter dem Begriff des „Lebenslangen Lernen“ vereint und uns schon lange bekannt ist als „Man lernt eben nie aus…“. Und sehr gerne möchte ich in diesem Zusammenhang Staatssekretär Dr. Thilo Rohlffs zitieren:
„Weiterbildung ist die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf - und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.“
Mit dem Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz geben wir bereits einen wichtigen Impuls, für guten Zugang zur Weiterbildung. Die Bildungsfreistellung und der Weiterbildungsbonus sind durchaus attraktive Bausteine im Sinne der Weiterbildung. Sicherlich haben Sie alle den Bericht gelesen und die Zahlen sind Ihnen bekannt.
Lassen Sie uns einen kurzen Blick auf die anerkannten Bildungsveranstaltungen werfen: Von denen gab es im Jahr 2017 2054 Formate, ein Jahr später knapp 150 mehr und 2019 nochmals 100 mehr. Kurz gesagt ein deutlicher Anstieg an Veranstaltungen. Zu diesen besagten Veranstaltungen gab es Teilnehmer: 2017 waren es rund 67.000, 2018 rund 70.000 und 2019 rund 78.000.
Der aufmerksame Beobachter stellt fest: Die Tendenz ist steigend – und das ist auch gut so!
Mit den vieldiskutierten Phänomenen einer fortschreitenden Individualisierung und Pluralisierung aller Lebenslagen steigen die Anforderungen an die einzelnen Bildungskarrieren und damit gleichzeitig auch die Relevanz von Bildungsmaßnahmen. Auch die Herausforderungen des demografischen Wandels, der Globalisierung sowie der digitalen Transformation verändern tradierte Berufs- und Qualifikationsmuster und damit die Notwendigkeit einer permanenten Weiterbildung.
Aber, verglichen mit den Weiterbildungsgesetzen der anderen Bundesländer weist das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein– das frühere Bildungsfreistellungsgesetz – Lücken auf. Obgleich Weiterbildung im § 2 WBG-SH als gleichberechtigter Teil des Bildungswesens definiert wird, regelt das WBG-SH im Wesentlichen den Anspruch auf Bildungsfreistellung und die Anerkennung von entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen.
Nähere Angaben zu den Fördergrundsätzen, den Förderungsvoraussetzungen oder den Förderarten macht das WBG-SH anders als die Weiterbildungsgesetze in elf anderen Bundesländern nicht.
Volkshochschulen und Bildungsstätten in Schleswig-Holstein sowie ihr Landesverband sind aus Sicht des Landes ein zentraler Partner im Bereich der Weiterbildung und Impulsgeber für Prozesse des digitalen Wandels in der Informationsgesellschaft.
Dieser Kreis muss jedoch durch Forschungseinrichtungen, Berufliche Schulen und Hochschulen erweitert werden, um das Potential der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens vollends auszuschöpfen. Auch die Chancen der Digitalisierung müssen in diesem Zusammenhang genutzt werden. So hat sich mithilfe der Servicestelle Digitalisierung im Landesverband der Volkshochschulen und der dort eingerichteten zwei Personalstellen bereits eine massive Kompetenz in Sachen Digitalisierung im Landesverband und in seinen Mitgliedseinrichtungen aufgebaut, die zu einer breiten Nutzung von digitalen Angeboten in den letzten Wochen und Monaten geführt hat und mit Mitteln des Landes fortgesetzt und unterstützt wird.
Die Weiterbildung als Teil des lebensbegleitenden Lernens weiterzuentwickeln, das ist eine unserer zentralen Aufgaben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel