Medienstaatsvertrag | | Nr. 332/20
TOP 3: Bedarfsgerechte Finanzierung des Rundfunks
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Im vergangenen Monat hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in der zweiten Lesung dem Medienstaatsvertrag zugestimmt. Nun keine vier Wochen später befassen wir uns bereits in der zweiten Lesung mit dem ersten Medienänderungsstaatsvertrag.
Jemand, der mit dem Geschehen im Medienrecht nicht so vertraut ist, mag sich über diese schnelle Abfolge verwundert die Augen reiben, aber ich kann Ihnen versichern: Es geht alles mit rechten Dingen zu. In der Medienpolitik gilt: Nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag.
Mit dem Medienstaatsvertrag hatten wir die Grundlage für eine neue moderne Medienordnung in Deutschland gelegt. Mit dem nun vorliegenden ersten Medienänderungsstaatsvertrag kümmern wir uns um die zukünftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Denn der vorgelegte Staatsvertrag sieht vor, den im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelten Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 moderat um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen. Mit diesem Staatsvertrag wird die Empfehlung der KEF, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, umgesetzt.
Meine Damen und Herren,
86 Cent bzw. 10,32 Euro pro Jahr sind auch in Zeiten von Corona moderat und angemessen. Denn zur Wahrheit gehört, dass dies die erste Erhöhung seit dem Jahr 2009 ist. Damals lag die monatliche Zahlung noch bei 17,98 Euro. Im Vergleich dazu sind es - zwölf Jahre im Jahr 2021 - nur 38 Cent mehr. Dass wir aktuell von 17,50 Euro ausgehen, liegt im Übrigen an der mit der Umstellung des Beitragsmodells im Jahr 2015, mit der eine Beitragssenkung, die bis heute gilt, verbunden war.
Trotz der Anpassung des Beitrages werden den Rundfunkanstalten in den kommenden Jahren erhebliche Sparanstrengungen abverlangt. Denn diese hatten gegenüber der KEF einen Mehrbedarf von rund drei Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre angemeldet. Mit der Folge, dass der Beitrag um 1,70 Euro gestiegen wäre. Er steigt aber nur um 86 Cent.
An dieser Stelle wird bereits eins deutlich: Mit einer hemmungslosen Selbstbedienung der Rundfunkanstalten haben wir es hier bei weitem nicht zu tun. Sondern es liegt uns ein unabhängiger Vorschlag eines Expertengremiums vor, bei dem es ausschließlich um den Erhalt der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, so wie es sich aus der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ableitet. Unser Grundgesetz gebietet größtmögliche Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seine Finanzierung hat frei von politischer Einflussnahme zu erfolgen. Deshalb ist ein Abweichen von der KEF-Empfehlung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur sehr bedingt und in Ausnahmenfällen überhaupt möglich, zum Beispiel bei einer unangemessenen Erhöhung. Eine solche Ausnahme ist für mich auch in der Corona-Krise allerdings nicht erkennbar.
Meine Damen und Herren,
schon oft haben wir uns in dieser Legislaturperiode zum öffentlichen-rechtlichen Rundfunk bekannt. Er ist ein Wert an sich. Gerade die Corona-Krise hat uns wieder ganz deutlich gezeigt, wie schmal der Grat zwischen Fake-News und Verschwörungstheorien auf der einen Seite und einem unabhängigen, neutralen und gut informierender öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch unbequem sein kann, auf der anderen Seite ist. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarfsgerecht finanziert ist.
Lassen Sie mich abschließend einen Blick auf unseren NDR werfen. Auch hier zeigt sich an der aktuellen finanziellen Situation, dass es sich bei dem Vorschlag der KEF nicht um ein „Wünsch-Dir-Was“ des Intendanten handelt. Vielmehr attestiert die KEF-Empfehlung dem NDR, dass er im Gegensatz zu anderen Anstalten punktgenau gewirtschaftet und die ihm zugewiesenen Mittel zum Ende der Beitragsperiode weitgehend verbraucht hat. Gleichwohl führt die Berechnungssystematik der KEF dazu, dass der NDR in den kommenden Jahren 300 Millionen Euro einsparen muss. Hier darf und muss man allerdings die Frage stellen, ob die Berechnungssystematik richtig gewählt wurde. Denn es lässt sich kaum erklären, dass einerseits der Beitrag steigt und andererseits ein umfassendes Sparpaket aufgelegt werden muss, dass auch zulasten der Mitarbeiter, dem Programm, der Infrastruktur und Innovationsfähigkeit geht.
Meine Damen und Herren,
es steht für mich völlig außer Frage das guter und unabhängiger Journalismus Geld kostet. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Staatsvertrag.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel