Wirtschaftshilfen | | Nr. 289/20
TOP 35: Mehr Hilfen für Hotels und Gaststätten nötig
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
viele Branchen haben unter der Corona-Pandemie stark zu leiden. Das Hotel- und Gastgewerbe gehört ohne Zweifel mit dazu.
Es waren nicht nur die Wochen des Lockdowns, die der Branche zugesetzt haben, sondern auch nach der Wiedereröffnung im Mai und Juni war zu beobachten, dass Tische und Betten leer blieben.
Die Zurückhaltung der Menschen ist trotz Abstandsregeln und Hygienekonzepten groß. Auf Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen wird lieber verzichtet, wenn ein Besuch nicht unbedingt notwendig ist.
Anders sah das in den Sommermonaten in den Tourismusorten aus. Hier hat das Hotel- und Gastgewerbe vom Urlaub im eigenen Land profitiert und konnte teilweise sogar Zuwächse gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.
Das aber eben auch nur an den Küsten. Im Binnenland sah das auch während der Sommermonate anders aus. Hier werden die Vorjahreszahlen nach wie vor nicht erreicht.
Ganz besonders stark betroffen sind diejenigen Gaststätten, die ihr Geschäft auf Familienfeiern und Veranstaltungen ausgerichtet haben. Das wird oft unter dem Stichwort „Landgasthöfe“ diskutiert. Es geht dabei aber weniger um Stadt oder Land. Auch nicht um Binnenland oder Waterkant – also den Ort des Gasthofes –sondern es geht um die Geschäftsausrichtung.
Bei Feiern und Veranstaltungen ist aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften weitgehend ein Komplettausfall zu verbuchen. Die einzige Tätigkeit besteht darin, Stornierungen zu bearbeiten.
Und es steht zu befürchten, dass diese Situation noch monatelange so anhalten wird. Familienfeiern mit Tanz und Geselligkeit bleiben in Coronazeiten ein schwieriges Feld. Die gestrigen Beratungen in der Ministerpräsidentenkonferenz haben das noch einmal sehr deutlich gemacht. Selbst wenn Familienfeiern unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen werden, ist zu erwarten, dass die Gäste zunächst weiterhin ausbleiben, weil eine ähnliche Zurückhaltung bestehen dürfte, wie das bei den Restaurantbesuchen im Mai und Juni zu beobachten war.
Damit steht für viele Hotels und Gaststätten die Existenz auf dem Spiel. Das gilt schon jetzt und bei unveränderter Situation in den nächsten Monaten erst recht. Und darauf muss die Politik reagieren!
Unsere Landesregierung hat von Anfang an die landeseigenen Wirtschaftshilfen auf den Hotel- und Gaststättenbereich konzentriert. Die 300 Millionen Euro des Mittelstandssicherungsfonds waren ausschließlich für das Hotel- und Gaststättengewerbe reserviert.
Wir haben diese Hilfen zusätzlich zu den Sofort- und Überbrückungshilfen des Bundes zur Verfügung gestellt. Mit der Anpassung der Antragsmodalitäten haben wir Folgeanträge zugelassen und neben Darlehen auch stille Beteiligungen ermöglicht.
Mit anderen Worten: Maximale Hilfe und größtmögliche Flexibilität bei den Landesmitteln, um der herausragenden Stellung dieser Branche für unser Bundesland Rechnung zu tragen.
Auch der Bund hat neben den Hilfszahlungen weitere Maßnahmen ergriffen. Die Reduzierung der Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent ist eine gewaltige Unterstützung – aber eben auch nur dort, wo Umsätze getätigt werden. Diese Absenkung sollte deshalb unbedingt über das vorgesehene Jahr hinaus verlängert werden. Sie entfaltet ihre Wirkung nämlich erst, wenn die Umsätze wieder anspringen. Und dann ist sie eine echte Hilfe, um die in der Krise aufgetürmten Schulden wieder abzubauen.
Vielleicht schaffen wir es, CDU und SPD gemeinsam, uns dafür in Berlin einzusetzen. Genauso wie sich die SPD mit ihrem Ursprungsantrag dankenswerterweise die Forderung der Union zu eigen gemacht hat, die Überbrückungshilfen länger als drei Monate zu gewähren.
Das war nicht erst bei diesem, sondern schon bei dem vorangegangenen Koalitionsgipfel die Position von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier. Damals war das mit der SPD leider nicht zu vereinbaren. In dieser Woche hat sich die Union nun durchgesetzt und die Überbrückungshilfen werden bis Ende des Jahres verlängert.
Der Antrag ist deshalb an dieser Stelle mittlerweile obsolet.
Ich will aber noch einmal sagen: Respekt, dass sich die SPD-Landtagsfraktion in dieser Frage gegen die eigene Partei in Berlin sowie gegen Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz gestellt hat. Danke für die Unterstützung in dieser Sache.
Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gehen wir noch einen Schritt weiter: Neben der Verlängerung des Zahlungszeitraumes bedarf es nämlich auch einer Anpassung und Anhebung der monatlichen Auszahlungsbeträge. Für die Unternehmen, die seit mehr als einem halben Jahr mit dramatischen Umsatzeinbußen konfrontiert sind, werden die Probleme nämlich immer größer.
Das gilt nicht nur für Hotels und Gaststätten, sondern auch für eine ganze Reihe anderer Branchen, wie z.B. Messebau, Diskotheken, Eventmanager usw.
Das Ursprungskonzept von Peter Altmeier sah deshalb doppelt so hohe monatliche Auszahlungsbeträge vor, wie sie bislang in der großen Koalition vereinbart werden konnten.
Auch an dieser Stelle freue ich mich darüber, wenn wir die Forderung nach höheren Zahlungen jetzt mit breiter politischer Mehrheit hier im Landtag formulieren und damit Olaf Scholz hoffentlich zum Umdenken bewegen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel