Badesicherheitsgesetz | | Nr. 283/20
TOP 22: Was zählt, ist das Miteinander
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
anfang des Monates stellte die DLRG eine erste Zwischenbilanz der Badesaison 2020 vor. Es waren erschreckende Zahlen: Fünfzig Menschen ertranken in den ersten sieben Monaten in norddeutschen Gewässern. Davon 15 in Schleswig-Holstein. Diese Zahl mag im Vergleich zu den 65 Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2020 in Schleswig-Holstein gering erscheinen. Aber hinter jedem Toten steht ein individuelles Schicksal und eine Familie.
Und wir alle haben die dramatischen Bilder der Rettungseinsätze an der Elbe in Geesthacht und Kollmar noch gut vor Augen, in denen Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht, Polizei und andere Seite an Seite, gemeinsam mit viel Energie und Einsatzbereitschaft im Einsatz waren. In Kollmar gelang es ihnen, die Verunglückten zu finden, sie zu bergen und dem Rettungsdienst zu übergeben. In Geesthacht jedoch kam trotz großen Engagements jede Hilfe zu spät. Auch an Nord- und Ostsee kommt es regelmäßig zu großen Einsätzen, wie etwa Mitte Juli als zwei Stand-Up Paddler vor Haffkrug von der DGzRS und der DLRG aus Seenot gerettet werden mussten.
Die CDU-Fraktion ist dankbar, dass wir im Land zwischen den Meeren so viele unterschiedliche Rettungsorganisationen haben. Wir sind jedem einzelnen Helfer und jeder einzelnen Helferin zutiefst dankbar. Völlig egal, ob sie sich in der Feuerwehr, dem Rotem Kreuz, den Johannitern, der DGzRS, der DLRG, dem THW oder wem auch immer, den ich jetzt noch vergessen haben, engagieren. Sie leisten Großartiges; vielfach ehrenamtlich und in der Freizeit. Dies verdient Anerkennung und Respekt!
In den letzten Monaten haben wir bereits viel für die Sicherheit an unseren Küsten und Gewässern erreicht. Mit der Übernahme der Koordinierung der Wasserrettung an den Küsten von Nord- und Ostsee durch die DGzRS hat unsere Innenministerin eine pragmatische Lösung für ein lange währendes Problem gefunden. Mit dem Badesicherheitsgesetz haben wir die Voraussetzungen für ein sicheres Baden an unseren Binnengewässern geschaffen. So weit zu gut, doch wir sind noch nicht zu Ende.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW wollen wir das Badesicherheitsgesetz nun zu einem Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz weiterentwickeln, um noch mehr Badesicherheit in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Wir erreichen dies, indem wir darauf verzichten, neue Aufgaben zu definieren und neue Strukturen und Beauftragte zu schaffen. Wir brauchen keine gesetzliche Definition, was Wasserrettung ist und wo diese wie stattfindet und wer sie letztlich durchführt. Dieser Versuch die Wasserrettung als eine vierte Säule neben dem Brandschutz- dem Katastrophenschutz- und dem Rettungsdienstgesetz gesetzlich zu regeln, war bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter SPD-Führung mit Pauken und Trompeten gescheitert.
Es geht uns es um die Verbesserung der Rettungskette. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass all diejenigen im Falle eines Notfalls durch die Rettungsleitstellen alarmiert werden, die in der Lage sind, auf dem Wasser zu helfen, so wie es in Kollmar, in Geesthacht oder an den Küsten geschehen ist. Wir stellen sicher, dass auch die Hilfsorganisationen jenseits von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Blaulicht und unter Nutzung des BOS-Digitalfunks zum Einsatzort eilen können. Und wir stellen sicher, dass nur Hilfsorganisationen, die über klar definierte Ausbildungs- und Ausstattungsstandards verfügen, Teil einer solchen Rettungskette werden können.
Meine Damen und Herren,
seit über vier Jahren diskutieren wir nun, wie wir die Wasserrettung in Schleswig-Holstein normieren können.
Die Vorgängerregierung hat es nicht geschafft, eine praktikable Lösung zu finden. Stattdessen, ich wiederhole mich, es sollte ein komplexes und teures neues System gefunden werden, das am Ende nicht durchsetzungsfähig war. Und diese Idee wird in dem von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf fortgeschrieben. Sie versuchen erneut, eine neue Aufgabe „Wasserrettung“ zu geschaffen. Und damit stellen sich die alten Fragen: Wem wird die Aufgabe tatsächlich übertragen? Wer trägt die Kosten? Ich finde: Wir brauchen kein neues System!
Mit unserem Gesetzentwurf bilden wir die Wasserrettung so ab, wie sie in Schleswig-Holstein derzeit bereits stattfindet. Nämlich in einem kollegialen Miteinander der einzelnen Organisationen. Deshalb ist die Sorge einzelner Vertreter der Feuerwehr völlig unbegründet, dass hier der Feuerwehr etwas weggenommen werden soll oder, dass einzelne Hilfsorganisationen Rosinenpickerei betreiben würden. Wir stellen sogar gesetzlich sicher, dass Mittel aus der Feuerschutzsteuer oder des Katastrophenschutzes nicht für die Wasserrettung verwendet werden dürfen.
Seit über vier Jahren diskutieren wir nun, wie wir die Wasserrettung in Schleswig-Holstein normieren können. Ich finde, es ist nun an Zeit, dass wir dieses Kapitel schließen. Unser Gesetzentwurf bietet dazu eine hervorragende Grundlage. Er bindet die freiwilligen und ehrenamtlichen Strukturen der Wasserrettungsorganisationen in das bestehende Rettungssystem ein, ohne jemanden etwas wegzunehmen. Statt gegeneinander zu arbeiten, zählt das miteinander arbeiten, Seite an Seite, gemeinsam, deshalb lautet unsere Maxime: „Rette, wer kann!“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel