Vorratsdatenspeicherung | | Nr. 247/20
Vorratsdatenspeicherung bei Kinderpornografie
Die Äußerung des Bundesinnenministers Horst Seehofer, Daten im Kampf gegen Kinderpornografie bis zu sechs Monate zu speichern, unterstützt unser Innenexperte Tim Brockmann vollkommen:
„Wie ich bereits vor vier Wochen gesagt habe: Der Datenschutz darf nicht zum Verbrecherschutz werden. Über dieses Thema wird in Deutschland schon viel zu lange gestritten. Es ist an der Zeit den Sicherheitsbehörden, diejenigen Instrumente an die Hand zu geben, die den Verfolgungsdruck im Internet nachhaltig erhöhen.
Der Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer ist daher genau richtig und muss zügig umgesetzt werden, denn es gilt die widerliche Geschäftemacherei von Kinderschändern im Internet endlich zu stoppen.
Nach Schätzungen der EU-Kommission wird jedes fünfte Kind in Europa Opfer einer Form von sexueller Gewalt. Besonders durch die Corona-Pandemie habe der organisierte Kindesmissbrauch nach Aussagen der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson weiter zugenommen. Der Vorschlag der EU-Kommission, Anbieter von Online-Diensten zu verpflichten, illegale Inhalte zu melden, geht daher ebenfalls in die richtige Richtung.
Ich bleibe dabei: Es gilt, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen – die Kinder. Und das geht nur, wenn wir auch die erforderlichen Mittel bereitstellen, um an die Täter effizient heranzukommen.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel