Telekommunikationsgesetz | | Nr. 243/20
Bestandsdatenauskunft grundsätzlich verfassungskonform
Tim Brockmann, polizeipolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Telekommunikationsgesetz bis Ende 2021 überarbeitet werden muss, da einige bisherige Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Die gute Nachricht ist aber, dass die Bestandsdatenauskunft grundsätzlich verfassungskonform ist. Nun muss der Gesetzgeber schnellstmöglich nachbessern, damit die Sicherheitsbehörden ihren anspruchsvollen Aufgaben der Gefahren und Terrorabwehr auch effektiv nachgehen können.“
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