Wald | | Nr. 215/20
Wir machen Neuwaldbildung attraktiver
Es gilt das gesprocherne Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
letzten Freitag, 14 Uhr in Kiel: Eine mittelständische Tankstellenkette aus Schleswig-Holstein gibt den Startschuss zur Aufforstung von 23 Hektar Wald im Kreis Dithmarschen. Für jeden abgesetzten Kubikmeter Kraftstoff wird zukünftig ein Quadratmeter Wald angepflanzt.
Nach dem 1. Waldgipfel der CDU Landtagsfraktion hatte ich mir zusammen mit meinem Kollegen Hauke Göttsch bereits im letzten November ein anderes Aufforstungsprojekt im Kreis Rendsburg-Eckernförde angesehen:
Dort hat eine Privatperson eine ca. 5ha große Tannenbaumplantage gekauft, deren Tannenbäume in den nächsten Jahren abverkauft werden sollen, um im Gegenzug die Fläche peu a peu aufzuforsten.
Zwei Beispiele, die deutlich machen, wie populär das Thema Neuwaldbildung gegenwärtig ist. Zwei Beispiele, die zeigen, wie wir konkret und greifbar Klimaschutz hier bei uns in Schleswig-Holstein betreiben können.
Beide Beispiele verbindet dabei, dass zunächst einmal viel Geld in die Hand genommen werden musste, um die jeweiligen Flächen zu erwerben. In beiden Fällen werden die unmittelbar anfallenden Erstaufforstungskosten mit Geldern der Gemeinschaftsaufgabe öffentlich gefördert – und zwar bis zu 100 Prozent netto.
Anschließend ist mit den neu aufgeforsteten Waldflächen in den nächsten Jahrzehnten aber kein einziger Cent zu verdienen. Und anders als vor der Aufforstung werden für diese Flächen auch keine EU-Landwirtschaftsprämien mehr gezahlt. Stattdessen fallen Kosten für den laufenden Unterhalt und die Pflege der Aufforstungsflächen an.
An den beiden Beispielen wird deshalb sehr deutlich, dass Neuwaldbildung bislang nur unter ganz bestimmten Umständen gelingt: Wenn nämlich z.B. eine Tankstellenkette aus Marketinggründen bereit ist, hierfür eigenes Geld einzusetzen oder wenn es einer Privatperson aus idealistischen Gründen reicht, wenn Tannenbaumverkauf und Neuwaldbildung am Ende Plus-Minus-Null aufgehen.
Und genau an dieser Stelle, meine Damen und Herren, setzt der Antrag von CDU, Grünen und FDP an. Wir wollen damit erreichen, dass nach erfolgter Neuwaldbildung für die nächsten 10 bis 20 Jahre eine Nutzungsausfallprämie gezahlt wird, die den Wegfall der Einnahmen aus der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung kompensiert.
Wenn wir diesen Baustein an öffentlicher Förderung hinzufügen, dann wird Aufforstung gerade für Grundstückseigentümer interessant, die also bereits über die Flächen verfügen und nicht erst für deren Ankauf viel Geld investieren müssen.
Sie können dann auf ihren vorhandenen Flächen zunächst mit der Erstaufforstungs-prämie aus GAK-Mitteln neuen Wald anpflanzen und bekommen anschließend mit der Nutzungsausfallprämie auch eine Entschädigung für die folgenden Jahre.
Das ist dann immer noch kein Geschäftsmodell, mit dem sich richtig Geld verdienen lässt, aber es ist dann immerhin auch kein reines Zuschussgeschäft mehr.
Genau das führt nämlich heute dazu, dass die Erstaufforstungsmittel so gut wie gar nicht in Anspruch genommen werden – oder eben nur in solchen besonderen Fällen, wie ich sie eingangs geschildert habe.
Für uns als Land ist das auf jeden Fall der günstigste Weg, um das Ziel von 12 Prozent Waldfläche in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Für die Neuwaldbildung durch unsere Landesforsten haben wir die Haushaltsmittel in diesem Jahr kräftig aufgestockt: Ausgehend von einem in den letzten Jahren nur vorhandenen Erinnerungsposten über 50 TEUR jährlich, haben wir zunächst mit dem Haushalt 2021 weitere 250 TEUR und mit dem 1. Nachtragshaushalt dann sogar noch einmal 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Aber auch mit diesen insgesamt 2,3 Mio. Euro lassen sich gerade mal so 50 Hektar aufforsten, weil der größte Teil des Geldes von den Landesforsten zunächst einmal für den Grundstücksankauf eingesetzt werden muss.
Um auf diesem Wege die 15.000 Hektar zu erreichen, die für das 12 Prozent-Ziel erforderlich sind, bräuchte es ganz andere Dimensionen an Haushaltsmitteln.
Mit einer Nutzungsausfallprämie, die die Neuwaldbildung auf vorhandenen Flächen fördert, lässt sich dagegen ein rund vier- bis fünfmal so starker Effekt erzielen, weil diese Gelder vollständig der Erstaufforstung zugutekommen statt sie für Grundstückankäufe einzusetzen.
Idealerweise würde zu den beiden Förderbausteinen „Erstaufforstungsprämie“ und „Nutzungsausfallprämie“ noch ein dritter Baustein hinzukommen, nämlich eine Förderung durch den Verkauf von Wald-Zertifikaten oder durch private Spenden.
Deshalb hat der Landtag auf Antrag der Koalition bereits im Januar die Landesregierung gebeten, hierfür geeignete Instrumente und Konzepte zu entwickeln.
Wenn am Ende alle drei Bausteine ineinandergreifen, dann haben wir ein perfektes Umfeld geschaffen, das einen ganz starken Anreiz für Klimaschutz durch Neuwaldbildung liefert und das ist genau das Ziel, wo wir hinwollen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Sie bitten, nicht nur diesem Antrag, sondern auch dem in zweiter Lesung zu beratendem Gesetzentwurf zu den Landesforsten zuzustimmen.
Wir führen damit neben dem vorhandenen Verwaltungsrat eine Gewährträgerversammlung ein.
Während der Verwaltungsrat die Rolle eines Kontrollgremiums besitzt, das vergleichbar mit einem Aufsichtsrat die laufende Geschäftstätigkeit überwacht, dient die Gewährträgerversammlung wie eine Hauptversammlung der grundlegenden Steuerung durch die Eigentümer.
Im Sinne einer klaren Corporate-Governance-Struktur bedarf es beider Gremien, mit klar voneinander abgegrenzten Zuständigkeiten, so wie wir es beispielsweise schon vom UKSH kennen. Ich will deshalb an dieser Stelle auch dafür plädieren, nicht nur bei den Landesforsten, sondern auch bei anderen Gesellschaften, die sich im alleinigen Eigentum des Landes befinden, wie z.B. der GMSH, derartige Strukturen einzurichten.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel