Pflege | | Nr. 160/20
TOP 33+45: Die Pflegeberufe können auf unsere Unterstützung zählen
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Die Corona-Krise ist ein einschneidendes Ereignis auf der ganzen Welt, auf allen Kontinenten, in Europa, in Deutschland und auch hier bei uns in Schleswig-Holstein.
Mit dieser Krise umzugehen, verlangt allen Menschen in Deutschland sehr viel ab.
Niemand kann sich der Pandemie und den Auswirkungen von Corona und den damit verbundenen Maßnahmen entziehen.
Ganz besonders betroffen sind die Pflegenden, die jeden Tag mit Corona und auch den anderen Krankheiten umzugehen haben.
Pflegende, die ihren Dienst in stationären Alten- und Pflegeheimen verrichten, in den Krankenhäusern und in den ambulanten Pflegediensten.
Ist ein Virus in einer Einrichtung, führt das unweigerlich zu hohen Infektionsraten, sei es beim Noro-Virus, Grippevirus oder wie jetzt, beim Corona Erreger „SARS-COV-2“.
Entscheidend ist jedoch, dass bei diesem neuartigen Virus die Sterblichkeit deutlich höher ist.
Die Hälfte der an Covid-19 / Corona Verstorbenen waren Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Damit umzugehen, verlangt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen eine Menge ab. Zumal das Risiko, sich selbst anzustecken, enorm hoch ist.
Am Beispiel der Einrichtung im Kreis Stormarn, in der Gemeinde Rümpel ist das überdeutlich zu sehen.
Dort waren 68 Bewohner und 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infiziert.
Und es sind bedauerlicher Weise bereits einige Bewohner verstorben.
Daran lässt sich erkennen, dass die Verbreitung eines Erregers in einer stationären Einrichtung nur schwer vermeidbar ist.
Hinzu kommt auch, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner krankheitsbedingt oft nur sehr schwer oder sich überhaupt nicht erinnern können, mit wem sie wann Kontakt hatten.
Erfreulich ist in diesen schweren Zeiten, dass dieses aufopfernde Verhalten der Pflegenden dazu führt, dass Schleswig-Holstein und im Nachgang dann auch der Bund, beschlossen haben, eine Prämie in der Höhe von 1.500 Euro für die Pflegenden auszukehren.
Für uns in der Jamaika-Koalition ist es in dieser Situation besonders wichtig, dass alle Pflegenden diese verdiente Anerkennung für ihre großartigen Leistung erhalten.
So ist es nur folgerichtig, sich im Bundesministerium in Berlin dafür einzusetzen, dass neben den Altenpflegekräften auch die übrigen Fachkräfte in der Pflege auch die gleichen Bonuszahlungen erhalten.
Es ist wirklich vorbildlich, dass unser Bundesland dafür 40 Mio. Euro im Nachtragshaushalt bereit hält.
Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Pflegediensten können einer möglichen und wirklichen Gefährdung nicht aus dem Wege gehen.
Wir alle wissen, gerade in solchen Situationen stehen sie unter einem enormen physischen und psychischen Druck.
Das alles und noch viel mehr bildet sich jedoch immer noch nicht im Einkommensniveau dieser Berufsgruppe ab.
Eine neue Vergütungsstruktur ist nötig, die jedoch nicht die zu pflegenden Personen zusätzlich noch mehr finanziell belasten dürfen.
Fortlaufend und unermüdlich arbeiten das Parlament und die Landesregierung an der Verbesserung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung.
Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, besseren Personalstandards und der Qualitätsverbesserungen im ganzen Bereich der Pflege.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen des Bundes machen wir viele Schritte in die richtige Richtung. Hier müssen wir konsequent Kurs halten und weitergehen.
Dazu gehören klare Personaluntergrenzen in Krankenhäusern und verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen in allen Pflegeberufen.
Die Reform der Pflegeausbildung sorgt ebenfalls für Verbesserungen, wie auch das Sofortprogramm Pflege des Bundes. Hinzu kommt der aufschlussreiche Branchencheck Pflege, der Einsatz von modernen Assistenzsystemen und wirksame Verbesserungen beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf.
Die neue Rechtsgrundlage für die Pflegehilfsausbildung in der Alten- und Krankenpflege verschafft ebenfalls eine Verbesserung in der Personalstruktur.
Erwähnen möchte ich ebenfalls noch die Neuregelung zur Anrechnung des Elternunterhalts, das landeseigene Pflegewohngeld und die geplante Imagekampagne zur besseren Nachwuchsgewinnung.
Und wir sind uns alle einig, dass wir bessere Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege benötigen.
Wir müssen die Pflegeversicherung weiterentwickeln, um das System zukunftsfähig zu machen.
Dazu zählt natürlich auch, die Kosten der Behandlungspflege durch die Krankenkassen zu finanzieren und eine Obergrenze für den Eigenanteil der Pflegebedürftigen in der stationären Unterbringung festzusetzen.
Das Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität bei der Finanzierung von Pflegeleistungen muss neu ausbalanciert werden.
Begrenzte und kalkulierbare Beiträge zur Pflegeversicherung sollen durch einen dynamischen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung ergänzt werden.
Hinzu kommen die kontinuierliche Anpassung und Fortentwicklung des Mindestlohngrenzen.
Die Pflegeberufe können auf unsere Unterstützung zählen.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel