Untersuchungsausschuss | | Nr. 135/20
Wir arbeiten weiter sachbezogen
Zur heutigen (17. April 2020) Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt der Obmann der CDU-Fraktion Tim Brockmann:
"Mit der Entscheidung den früheren Landespolizeidirektor den Betroffenenstatus nicht anzuerkennen, bleiben wir dem Auftrag des Untersuchungsausschuss treu, nämlich eine sachbezogene und keine personenbezogene Untersuchung durchzuführen. Selbst wenn einzelne Personen in den Fokus der Ermittlung rücken, geht es nicht um die Feststellung einer persönlichen Schuld eines Beamten. Dies ist Aufgabe des Dienstherren.
Bisher seien von den gehörten Zeugen auch nur subjektive Empfindungen und eigene Wertungen vorgetragen worden, die ausschließlich für eine Seite Partei ergriffen haben. Nicht jeder Verdacht, der zu Beginn oder während der Untersuchung geäußert wird, rechtfertigt einen Betroffenenstatus, zumal in diesem konkreten Untersuchungskomplex auch keine weiteren Mobbing-Fälle außer den beiden bekannten Fällen, dem Ausschuss konkret vorgetragen wurden. Zudem war von Anfang des Ausschusses an bekannt, dass die Mobbing-Vorwürfe untersucht werden. Schon seinerzeit hätte ein Antrag gestellt werden können. Dies geschah jedoch nicht. Da sich aus unserer Sicht an den Vorwürfen nichts verändert hat und keinen wesentlichen neuen Erkenntnisse durch die bisherigen Zeugen vorgetragen wurden, bedarf es den Betroffenenstatus nicht.
Unabhängig von der heutigen Entscheidung des Ausschusses hoffe ich, dass der frühere Landespolizeidirektor dem Ausschuss zeitnah zur Verfügung stehen und zur Klärung der Vorwürfe beitragen wird."
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Max Schmachtenberg
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