Gewässerschutz | | Nr. 77/20
TOP 23: Wer auf dem Acker alles richtig macht, darf nicht abgestraft werden
Zu Beginn seiner Rede erinnerte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, daran, dass man anlässlich der Änderung der Düngeverordnung bei vergangenen Demonstrationen versprochen habe, Gewässer-, Grundwasserschutz- und Landwirtschaft miteinander in Einklang zu bringen und zusammen abzuarbeiten. „Zu dieser Aussage stehen wir unverändert. Nur wenn wir die Düngeverordnung bei ihrer Anpassung nachvollziehbar umsetzen, erreichen wir den Einklang zwischen allen Beteiligten.“
Den von der AfD ins Spiel gebrachte Antrag Niedersachsens bezeichnete er als in sich schlüssig, aber zu kompliziert in der Umsetzung. Von daher sei dies ein guter Ansatz, der aber wenig zielführend sei.
Anlässlich der Verabschiedung der Düngeverordnung im Bundestag am 03. April bestehe noch Hoffnung auf Änderung, auch wenn es im Moment wenig danach aussehe. „Für uns in Schleswig-Holstein heißt das, ran an die roten Gebiete, ran an die Messverfahren, ran an die Messstellen,“ so Rickers. Mit den 320 Messstellen im Lande, die in über 20 Jahren eingerichtet worden seien, sei das Land gut vorbereitet. Wenn aber die Nitratmessungen vielfach in Tiefen zwischen einem und fünf Meter vorgenommen würden, stelle sich zumindest die Frage nach der Repräsentativität der erzielten Werte. Wenn allein die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein die gemessenen Werte in einem zusätzlichen Berechnungsverfahren erhöhten, so führe das vorrangig zu größeren „roten Gebieten“ und so stelle sich zumindest die Frage nach der Sinnhaftigkeit in einem bundesweiten Vergleich. „Besser wäre es, gemeinsam mit der Landwirtschaft neue Wege zu beschreiten mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Analytik und Standortauswahl. Wer auf dem Acker alles richtig macht, darf nicht über die Düngeverordnung abgestraft werden, nur weil er in einem roten Gebiet wirtschaftet,“ so Rickers.
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Max Schmachtenberg
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