Inklusion | | Nr. 76/20
TOP 32: inklusive Beschulung stetig qualitativ weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Der vorgelegte Inklusionsbericht ist nicht nur ausführlich, sondern erfasst auch detailliert und umfassend mit einer gut strukturierten Gliederung dieses komplexe Thema.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Bildungsministerin Karin Prien und bei all denjenigen, die an der Erstellung des Berichts mitgewirkt haben.
Der Bericht zur Inklusion informiert sehr sorgfältig und differenziert über den aktuellen Sachstand und über die Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Inklusion im schulischen Bildungsbereich in Schleswig-Holstein.
Die inklusive Beschulung hat hier eine lange Tradition. Wir gehören zu den Bundesländern mit einer der höchsten Inklusionsquote und verfügen gleichzeitig über 82 Förderzentren und 20 Verbundsysteme im Land. Das ist gut so. Damit sind wir auf dem richtigen Weg.
Unser Credo heißt: „So viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig.“
Was bedeutet das für den Alltag?
Gute Inklusion braucht ausreichend gutes Personal. Inklusion ist und bleibt eine große Herausforderung unter Mitwirkung aller Beteiligter. All denjenigen, die in diesem Bereich mit hohem Engagement arbeiten, gilt unser ausdrücklicher Dank. Sie tragen ganz wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vertraute Ansprechpartner finden, um einen guten Platz in ihren Familien und in unserer Gesellschaft finden.
Wir freuen uns sehr, dass es jetzt wirklich gelungen ist, mehr Personal für diesen Bereich vorzuhalten: Bis 2024 können insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagogen und -pädagoginnen geschaffen werden. Das entspricht einem jährlichen Stellenzuwachs von 70 Stellen. Sie werden dazu beitragen, dass jedes Kind nach seinen individuellen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird.
Der zweite Aspekt, den der vorliegende Bericht ausführlich aufgreift, ist die Frage der Qualität von Inklusion. Wer Qualität beurteilen will, braucht Qualitätsstandards. Das macht der Bericht deutlich.
Was für den einzelnen Schüler für die einzelne Schülerin mit Förderbedarf richtig und wichtig ist, kommt immer sehr auf den Einzelfall an. Eine einfache Antwort kann es also nicht geben.
Aber es gibt viele Best Practice Beispiele für gute Inklusion, die der qualitativen Weiterentwicklung dienen können. Daran werden wir uns orientieren.
Inklusion müssen wir vom einzelnen Kind herdenken. Nur so werden wir den individuellen Bedürfnissen gerecht. Um dieses zu erreichen ist eine frühe Diagnostik hilfreich.
Die zentralen Fragen sind:
Wo ist der geeignete Lernort? Welche Schule, welche Gruppe passt zum Kind mit Förderbedarf? Wo sind die geeigneten Rahmenbedingungen, um die besonderen Neigungen und Begabungen des einzelnen Schülers so zu erfassen und zu fördern, damit sie sich entwickeln können. Was erwarten die Eltern?
Ziel inklusiver Beschulung ist nicht nur das Erreichen eines Schulabschlusses. Ziel ist es genauso, einen Beruf zu erlernen oder eine Beschäftigung auszuüben und einen festen Platz im Leben zu finden. So endet Inklusion nicht mit dem Verlassen der Schule, sondern setzt sich mit der Berufsfindung fort. Ein kürzlicher Besuch im Bugenhagen-Werk hat uns dies deutlich vor Augen geführt.
Inklusion braucht landesweite einheitliche Qualitätsstandards. Der Bericht befasst sich ausführlich damit und weist dabei auf ganz verschiedene Aspekte hin: Das sind die Elternarbeit, Pool-Lösungen, Arbeit in multiprofessionellen Teams oder eine bessere Unterstützung der Lehrkräfte.
Lassen Sie uns mit diesem Bericht gemeinsam weiter daran arbeiten, die inklusive Beschulung qualitativ stetig weiterzuentwickeln. Dabei wollen wir stets beides: Die Förderzentren und die Regelschule, denn nur so kann das Motto „So viel gemeinsame Beschulung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig, umgesetzt werden.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel