kurdische Minderheit | | Nr. 60/20
TOP 14: Antrag des SSW ungeeignet, Wirkung zu erzeugen
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
der Antrag des SSW vermengt völlig verschiedene Themen und ist deshalb völlig ungeeignet, irgendwelche positiven Wirkungen zu erzeugen.
Eine Solidarisierung mit der kurdischen Bevölkerung kann man ja unter humanitären Gesichtspunkten durchaus unterstützen. Auch die militärischen Leistungen der Kurden bei der Bekämpfung des IS verdienen Respekt und Anerkennung.
Das gilt aber nicht für die Mittel und Methoden, die die PKK in ihrem sogenannten „Verteidigungskampf“ in der Türkei anwendet.
Und: „die Kurden“ und „die PKK“ sind nicht dasselbe.
Und ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, derart sensible außen-, sicherheits- und innenpolitische Themen hier im Landtag zu diskutieren. Schon allein die öffentliche Behandlung dieses Themas birgt die Gefahr, die innere Sicherheit zu beeinträchtigen. Bei uns leben sehr viele kurdisch- und sehr viele türkisch-stämmige Menschen. Wir können kein Interesse daran haben, dass die Konflikte zwischen diesen Gruppen angeheizt und womöglich mit Gewalt ausgetragen werden.
Die Beurteilung der Aktivitäten der PKK in der Bundesrepublik ist eindeutig. Der BGH hat vor rund einem Jahr erneut entschieden, dass die PKK eine Terrororganisation ist und ihr Kampf nicht durch internationales Recht gerechtfertigt ist. Mord und Totschlag sind für die PKK Mittel der politischen Auseinandersetzung.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Türkei nach wie vor unser Nato-Partner ist. Das ermöglicht es Deutschland und unseren Verbündeten, Einfluss in den internationalen Gremien geltend zu machen, um die Situation vor Ort zu verbessern. Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik muss aber im Bund und auf internationaler Ebene gemacht werden, da hilft es wenig, verschiedenste Meinungen aus den Länderparlamenten zu sammeln.
Auch die Frage von Waffenlieferungen muss im Bund und auch auf internationaler Ebene geklärt werden. Wir verlangen einerseits zu Recht eine verbesserte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Rüstungsfragen und -projekten. Dann müssen wir uns aber auch mit unseren europäischen Partnern über die Frage von Rüstungsexporten einigen. Wenn sich die Bundesrepublik nicht als verlässlicher Partner zeigt, wird sich eine Zusammenarbeit mit den anderen Europäern nicht realisieren lassen.
Und schließlich gibt es auch einen gewaltigen Unterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der PKK. Wenn wir als demokratischer Rechtsstaat beschließen, Waffen zu exportieren, mag man das für richtig oder falsch halten. Das wir als Staat das Recht dazu haben, dürfte aber – unbeschadet internationaler Verpflichtungen – unstreitig sein. Dieses Recht hat ein privater Verein oder eine Partei aber nicht, auch nicht in der Form, dass er Geld für diese Zwecke sammelt.
Werte Kolleginnen,
die Lage in Syrien und in der Türkei ist sehr komplex, die internationale Gemeinschaft steht seit Jahren vor gewaltigen Herausforderungen. Ich glaube, wir überschätzen uns, wenn wir meinen, wir können die Lage hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag verbessern oder lösen. Ich befürchte vielmehr, dass wir außen- und sicherheitspolitisch bestenfalls nichts erreichen, innenpolitisch die Lage aber verschärfen.
Dem SSW möchte ich einen Gedanken mit auf den Weg geben:
Wenn sich der Bund Deutscher Nordschleswiger in Dänemark der gleichen Mittel und Methoden bedienen würde wie die PKK in der Türkei, würden Sie dann die gleiche Meinung vertreten, wie in Ihrem Antrag?
Ich glaube das nicht und deshalb wäre es aus meiner Sicht das Beste, sie nähmen Ihren Antrag zurück.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel