FAG | | Nr. 48/20
Gute Nachricht für die kommunale Familie
Die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) stärkt Gemeinden, Städte und Kreise im Lande. Das haben die nun abgeschlossenen Verhandlungen innerhalb der Jamaika-Koalition für einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des KFA in Kiel am Dienstag ergeben. Jede Kommunalgruppe würde von der neuen Regelung profitieren.
„Die Dimension des Gesamtpaketes macht deutlich, wie ernst die Landesregierung ihr Anliegen, die Kommunen maximal zu unterstützen, nimmt“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Ole Plambeck. Das Land kompensiere die Mindereinnahmen der Kommunen bei Integrationsmitteln und Sozialhilfe, stelle zusätzliche Mittel für den ÖPNV bereit und hebe die Finanzausgleichsmasse ab 2021 erheblich an. Der Gesetzentwurf sorge für einen fairen Finanzausgleich für Gemeinden, Städte und Kreise.
„Das sind Gelder, die direkt vor Ort ankommen“, so Plambeck. Der Gesetzentwurf stehe dafür, dass unsere Kommunen für die Herausforderungen der nahen Zukunft gut vorbereitet seien, so der Abgeordnete. „Der kommunale Finanzausgleich ist endlich bedarfsgerecht, was wir als CDU schon lange gefordert haben“, erläutert Plambeck. „So wird endlich die Fläche genauso als Bedarfsfaktor berücksichtigt, wie die besonderen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche mit einem sogenannten Kinderbonus“, erklärt Plambeck. „Es muss sich auch finanziell für die Kommunen lohnen, attraktiv für junge Familien zu sein“, stellt Plambeck klar.
Eine erneute Änderung des KFA sei notwendig geworden, weil unter der SPD-geführten Vorgängerregierung der KFA ohne Bedarfsanalyse verändert wurde – ein Vorgehen, durch das hohe Millionenbeträge aus dem ländlichen Raum in die kreisfreien Städte verschoben wurden. Das sei rechtlich nicht haltbar gewesen und von den Gerichten als verfassungswidrig eingestuft worden. Inzwischen habe man eine umfangreiche Bedarfsanalyse der kommunalen- und der Landesebene nachgeholt. „Mit dem neuen und verfassungskonformen Finanzausgleichsgesetz (FAG) würden die Kommunen zukünftig deutlich bessergestellt und besser in der Lage sein, ihre Zukunftsaufgaben erfüllen zu können. Am Ende gewinnt jede Kommunalgruppe. Wir haben einen echten Interessensausgleich geschafft“, so Plambeck.
Darüber hinaus werden die Kommunen beim Betreiben von Lehrschwimmbecken mit insgesamt 7,5 Mio. Euro unterstützt. Diese Mittel werden im Rahmen eines neuen Vorwegabzugs auf die Kommunen verteilt. Damit sollen möglichst viele Schwimmbecken in der Fläche erhalten bleiben.
„Um die Kommunen zu stärken, wurde bereits im Januar 2018 die Weichen gestellt und ein umfangreiches Kommunalpaket geschnürt“, so Plambeck. Wichtig sei es, im Jahr 2024 eine erste Evaluierung vorzunehmen. „Die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs wird auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe sein“, so Plambeck abschließend.
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Max Schmachtenberg
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