Vollverschleierung | | Nr. 431/19
Vollverschleierung muss an Hochschulen und Schulen geregelt werden
Zu der Anhörung zum Thema Gesichtsschleier erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias von der Heide:
„Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Anhörung hat eine große Bandbreite an Meinungen und Einschätzungen zu dem Thema Vollverschleierung in Bildungseinrichtungen aufgezeigt. Für uns ist weiterhin klar, dass wir dem Wunsch des Präsidiums der Christian-Albrechts-Universität nachkommen sollten, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Hochschulen die Möglichkeit gibt, Verbote für Vollverschleierung zu regeln. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gespräche von Studenten mit Lehrbeauftragten. Vollverschleierung ist auch ein Symbol von Unterdrückung und Ausgrenzung von Frauen. Gerade an der Hochschule sollte der Diskurs mit einem offenen Visier geführt werden.
In den kommenden Wochen werden wir die Anhörung umfassend auswerten und das Thema in den Fraktionen noch einmal ausführlich diskutieren. Die Jamaika-Koalition hat schon in unterschiedlichen Debatten bewiesen - auch bei Themen, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden - am Ende Lösungen zu finden, die verschiedene Auffassungen zusammenführen. In der Anhörung wurde mehrfach der Vorschlag von Prof. Dr. Hans Michael Heinig aus Göttingen aufgegriffen. Dieser Vorschlag könnte ein guter Aufsatzpunkt für eine Kompromissfindung sein. Ebenso könnte auch der Vorschlag einer Ombudsstelle ein möglicher Lösungsweg sein.
Deutlich wurde in der Anhörung auch, dass ein Verbot von Vollverschleierung in Schulen eine breite Unterstützung der Anzuhörenden findet. In der Tat gibt es in diesem Bereich einen Bedarf für eine Regelung. Mittlerweile sind mehrere Fälle von Vollverschleierung an Schulen bekannt. Auch hier sehen wir Handlungsbedarf. Andere Bundesländer, wie Niedersachen, haben hierzu bereits Regelungen gefunden."
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Max Schmachtenberg
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