Gleichstellungsbeauftragte | | Nr. 312/19
TOP 9: Einstellung der AfD rückwärtsgewand und abstoßend
So einen Gesetzentwurf haben wir schon seit längerem von Ihnen erwartet.
Die Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, in den Ämtern, in den Kreisen und in den Hochschulen nehmen sie auf´s Korn. Es hat den Anschein für mich, als fürchteten Sie sich vor diesen Frauen.
Schon sehr häufig haben Sie hier gezeigt, was Sie für eine Einstellung zu Familie, Gleichstellung und Gleichberechtigung haben. Der eingebrachte Gesetzentwurf ist mal wieder ein klarer Beweis, wie altmodisch und rückständig Ihr Bild von der Gesellschaft und im Besonderen von der Familie in Deutschland ist.Bei Ihnen so scheint es, und so propagieren sie es ja auch unermüdlich, herrscht noch die alte Ordnung. Die Rolle der deutschen Frau als Hausfrau, die auf die Kinder aufpasst – die Hüterin über Haus und Garten – ist Ihr bevorzugten und ideales Familien- und Gesellschaftsbild.Das beweisen sie laufend mit dem strikten Ablehnen unserer modernen Kitapolitik hier im Land.Was sagten Sie noch kürzlich?„Wir als AfD haben ein anderes Familienbild“ und lehneten des Antrag zum Kitareformgesetz ab.Meine Damen und Herren, so ein Familienbild hatten wir bereits schon einmal – es war das bevorzugte Bild der ewig Gestrigen.Sie sprechen bevorzugt vom „Gender-Wahn“. Sie lehnen Gender Mainstreamig ab – eine weltweit anerkannte Methode zur Fairnis und dem Ausglleich der Geschlechter untereinander.
Ihr Ziel ist es, die sogenannte „natürliche Rolle der Frau“ aufrecht zu halten. Hier kommen mir die alten K’s in den Sinn. Sie wollen zurück zu Kinder, Küche, Kirche.
Und natürlich wollen Sie deswegen auch keine Gleichstellungsbeauftragten. Hier gibt’s nun etwas Nachhilfe von mir. Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin.
Unsere schleswig-holsteinische Landesverfassung sagt ebenfall eindeutig in Art. 9:
Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist daruf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegielen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind.
Es geht um die gesetzliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männer.
Schon lange ist es gerichtlich geklärt, dass die Bestellung der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist.
Das müssen Sie endlich zur Kenntnis nehmen.
Gleichstellungsbeauftragte sind eine große Hilfe in der Verwaltung – an den Hochschulen, in den Gemeinden und Ämtern und in den Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie sind ein fester und wirksamer Bestandteil in der öffentlichen Verwaltung und in den Gremien.
- Sie beraten mit ihrer Kompetenz bei den Personalauswahlverfahren
- bei den Frauenförderplänen
- bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- sie beraten Kolleginnen und Kollegen vertraulich
- sie sind Ansprechpartnerinnen und Lotsen für die EinwohnerInnen
- sie bieten Sprechstunden für Männer und Frauen an
- sie setzen sich aktiv für die Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft ein
- sie fördern gezielt Frauen in der Politik auch mit Mentoring Programmen
Ich bin eine hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte – beurlaubte GB – Im Amt Itzstedt im Kreis Segeberg. Neben diesen genannten Themenfeldern habe ich ich mich auch besonders gegen häusliche Gewalt eingesetzt.Denn es ist so nötig! Denn mehr als jede vierte Frau erlebt in ihren Leben die Folgen von häuslicher Gewalt. Die landesweite Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ habe ich mitinitiiert.Hier setzten sich weiterhin Innungsbäcker und Gleichstellungsbeauftragte erfolgreich und aufkärend gegen häusliche Gewalt an Frauen ein.
Das alles halten Sie für überflüssig und unnötig – sie wollen keine professionelle Hilfe für Frauen und Männer. Ihr Gesetzentwurf ist überflüssig und unnötig und Ihre Einstellung dazu rückwärtsgewand und abstoßend.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel