Europa | | Nr. 039/19
(TOP 27) Noch mehr miteinander statt nebeneiander
Es gilt das gesprochene Wort
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In der EU ist eine der wichtigen Errungenschaften die Freizügigkeit der EU-Bürger innerhalb der EU. Dazu gehört auch seinen Arbeitsplatz frei wählen zu können. Wie zum Beispiel, wenn man im Heimatland lebt und im Nachbarland arbeitet. Über 14.000 Menschen pendeln täglich über die Landesgrenze zwischen Deutschland und Dänemark zu ihrem Arbeitsplatz.
Das ist die große Stärke der EU und führt die Menschen zusammen. Mehr miteinander statt nebeneinander. So wächst auch das Verständnis füreinander.
Jamaika beschäftigt sich mit den Details der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Kern dabei sind die unterschiedlichen Regelungen der Sozialversicherungssysteme.
Jedes EU-Land hat die eigenen Gesetze. Die Rechte und Pflichten für die Arbeitnehmer sind immer dieselben, egal ob einheimisch oder Ausländer.
Die EU-Vorschrift zur Koordinierung der nationalen Systeme stellt sicher, dass Menschen die in ein anderes EU-Land ziehen, ihren Sozialversicherungsanspruch wie Rentenbeiträge nicht verlieren. Fest steht, dass für einen EU-Bürger zu einem Zeitpunkt immer nur ein Sozialversicherungssystem gelten kann. Da Sozialversicherungsbeiträge dann auch immer in einem Land bezahlt werden müssen, kann das zu Nachteilen für Beschäftige führen. Für Grenzpendler gibt es das Pendlerbüro. Dieses gibt praktische Tipps, berät zu aktuellen Regelungen zwischen den Ländern und hilft einen Ausgleich zwischen Deutschland und Dänemark zu schaffen. Vielen Dank an die Beschäftigten, für die wichtige Arbeit und die Unterstützung des Zusammenlebens in der Europäischen Union.
Jamaika setzt sich für eine weitere Verbesserung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Arbeit ein. Hierzu müssen die Problemfelder genau benannt werden und angegangen werden. Eine Anpassung in Einzelfragen ist erforderlich. Der Landtag und die Landesregierung kann das nicht alleine schaffen. Wir stoßen mit unserem Antrag an, dass die EU das auch im Großen klärt.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel