Landesmindestlohn | | Nr. 134/18
(TOP 5 und 38) Keine Doppelregelung beim Mindestlohn
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren!
Man könnte meinen: „Das Thema betrifft jeden Arbeitnehmer in diesem Lande.“ Wenn man die eine oder andere Pressemittelung dazu liest – da sind wir schon beim DGB – könnte man denken, dass in Schleswig-Holstein schon wieder Lohndumping eingeführt wurde, weil der landesmindestlohn aufgehoben wird. Wenn man sich dann aber das Landesmindestlohngesetz anguckt, dann sieht man, dass der Anwendungsbereich relativ beschränkt ist. Es heißt dort nämlich, dass das Land darauf hinwirkt, dort, wo es eine beherrschende Stellung in Unternehmen hat, der Landesmindestlohn gezahlt werden muss. Das Gleiche gilt dort, wo Zuwendungen vom Land gegeben werden. Mehr steht da nicht.
Das heißt nicht, wenn ein Rechtsanwalt in seiner Kanzlei jemanden einstellt, dort der Landesmindestlohn gezahlt werden muss. Das allerdings könnte man bei der Bezeichnung Landesmindestlohn denken – das war damals auch die Intention, als man es eingeführt hat, weil es ja darum ging, den Weg zu ebnen für den Bundesmindestlohn.
Als dann am 1. Januar 2015 der Bundesmindestlohn eingeführt wurde, haben alle Bundesländer, die bereits den Landesmindestlohn als politisches Signal eingeführt hatten, diesen wieder abschafften mit dem Argument, dass keine Doppelregelung bestehen solle.
Jetzt diskutieren wir im Landtag darüber, dass wir das mittelstandsfreundlichste Bundesland werden wollen. Hierzu gibt es eine Entbürokratisierungsoffensive, und dazu gehört auch, Regelungen abzuschaffen, die man so in der Form nicht braucht.
Wenn man sich jetzt das Landesmindestlohngesetz – zurzeit bei 9,19 Euro - anschaut, und den aktuellen Bundesmindestlohn (8,84 Euro), der laut Pressemitteilungen ab Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen soll, dann ist es schlüssig, dass unser Gesetz zur Aufhebung gerade zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit haben soll. Wir hätten damit sogar die nahtlose Einfädelung, die damals gewünscht wurde.
Wenn jetzt dargestellt werden soll – kurz vor der Kommunalwahl, dass im Land bei Abschaffung des Landesmindestlohnes zu diesem Zeitpunkt eine Verschlechterung eintreten werde, dann erlaube ich mir Herrn Dr. Stegner vom 18.11.2016 im Landtag zu zitieren: „Die Erhöhung des Landesmindestlohnes wird solange angehalten, bis wir den Bundesmindestlohn da haben, und dann werden wir den Landesmindestlohn aufheben. Das haben wir übrigens schon damals gesagt, als wir ihn eingeführt haben.“ Nichts anderes passiert in der Realität hier, deswegen glaube ich, sollten Sie sich überlegen, ob sie mit Lohndumping argumentieren. Zum 1.1.2019 wird der Bundesmindestlohn erhöht, nach den jetzigen zahlen wird er sogar auf unseren Landesmindestlohn erhöht, dann hätten wir eine unnötige Doppelregelung, es ist sinnvoll Letzteren abzuschaffen und genau das macht die Jamaika-Regierung und wir begrüßen das ausdrücklich.
Vielen Dank.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel