KORREKTUR (TOP 18) Sittenwidrige Kennzeichen sind bereits verboten
„Wir sind uns einig, dass wir keinerlei Nazi-Propaganda auf Kfz-Zeichen zulassen dürfen. Dafür gibt es bereits Regelungen. Es ist verboten, Dinge auf Kennzeichen zu schreiben, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Die beschriebenen Codes von Rechts- aber auch Linksradikalen entwickeln sich immer weiter. Wir könnten uns also nach Ihrem Antrag in so gut wie jeder Sitzung mit dem Thema befassen. Das wollen wir nicht. Zudem müssten in jedem Einzelfall entschieden werden, welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen nun mit dem Nationalsozialismus, oder einem rechten Hinter- bzw. Untergrund zu tun haben könnten.
Ein weiterer Punkt Ihres Antrages ist, dass Sie bereits vergebene Kennzeichen im Nachhinein für unzulässig erklären wollen. Das halte ich für nicht praktikabel. Dieser Antrag ist überflüssig. Die Landesregierung weiß, was sie zu tun hat und auch die Zulassungsstellen wissen, was sie zu tun haben. Dafür brauchen wir keine Änderungen der Rechtslage.
Einer Beschäftigung im Ausschuss verwehren wir und aber nicht.