Windenergie | | Nr. 322/17
(TOP 21) Berechenbare Politik ist bei der Energiewende das höchste Gut
Es gilt das gesprochene Wort
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Die Energiewende, die nach den Ereignissen von Fukushima eingeläutet wurde, ist ein gemeinsames Projekt von Politik und Bevölkerung. Und nur eine gemeinsame Basis wird dieses Projekt zum Erfolg führen.
Wir bekennen uns zu den völkerrechtlichen Verträgen des Pariser Klimaschutzabkommens. Um diese Klimaziele zu erreichen, haben wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt, die Windenergie spielt hierbei eine erhebliche Rolle. Ziel ist es, bis Mitte des Jahrhunderts eine Energieerzeugung auf Basis der Erneuerbaren Energien umzusetzen.
Die Energiewende ist eines der zentralen Zukunftsprojekte und vor allem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in strukturschwächeren Regionen. Die Wertschöpfung bleibt in der Region. Menschen profitieren von dieser Entwicklung, gestalten sie mit und verdienen daran. Dies steigert auch die Akzeptanz.
Daher bewegt der Ausbau der Windenergie auch diejenigen, die Windenergie produzieren. Und es bewegt diejenigen, die befürchten, durch Windenergie ein Stück Lebensqualität zu verlieren.
Ein sensibles Thema! Daher brauchen wir eine berechenbare Politik, diese ist bei der Energiewende das höchste Gut.
Vertrauen schaffen für mehr Akzeptanz für Windenergie auf der einen Seite und auf der anderen Seite alles daransetzen, die Abstände zur Wohnbebauung nach Möglichkeit zu erhöhen.
Daher bitten wir die Landesregierung, die Regionalpläne Wind auf Grundlage der Stellungnahmen der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegend zu überarbeiten!
Rund 6.500 Stellungnahmen (Stellungnahmen die durch die alte Landesregierung verursacht wurden) sind zum ersten Entwurf eingegangen. Es bedarf einer gründlichen Prüfung, damit ein Planentwurf entsteht, der einerseits eine breite Akzeptanz und dazu eine hohe Rechtssicherheit aufweist.
Lieber Kollege Hölck,
ich sage Ihnen dazu ganz deutlich: Sie sind als Küstenkoalition u.a. abgewählt worden, weil Sie die Ängste und Sorgen der Menschen in Bezug auf Windkraft nicht ernst genommen haben.
Die Verunsicherung der Bevölkerung war doch schon seit langem zu spüren, seit der Veröffentlichung der „Goldgräberkarte“. Wer solch eine Informationspolitik betreibt, der muss sich nicht wundern, wenn die Akzeptanz der Menschen für Windenergie sinkt.
Zu der Frage, wie der Schutz des Menschen vor den Auswirkungen der Windenergie geschützt werden soll, haben Sie sich bisher nie geäußert.
Es muss uns gelingen, dass in ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen, und insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, das Repowering wieder ermöglicht wird. Zusätzlich ist zu prüfen, ob darüber hinaus weiteres Repowering von Altanlagen außerhalb von Potenzialflächen möglich ist. Und hierdurch entstehende Spielräume zur Erhöhung der Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1.000 Meter und zum Außenbereich auf 500 Meter genutzt werden können.
Um es auf den Punkt zu bringen: Dort wo der Wind weht und bisher auch akzeptiert wird, dort soll er auch weiterhin produziert werden. Es ist doch Schwachsinn, die Repoweringflächen ins Landesinnere zu verlegen!
Zu prüfen ist ebenfalls, ob beim Repowering grundsätzlich eine Flexibilisierung der Abstände möglich ist und ob es auch dann möglich ist, wenn mindestens 2 Anlagen innerhalb des zusammenhängenden Landschaftsraums abgebaut werden, sodass keine zusätzliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes eintritt.
Wir werden ein zusätzliches Kriterium zu den bestehenden Mindestabständen einführen: Im Außenbereich soll der Mindestabstand die dreifache Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze, bei Siedlungen die fünffache Anlagenhöhe sein, sodass der Abstand zu einer 200 Meter hohen Anlage im Außenbereich 600 Meter ( vorher 400 Meter) und bei Siedlungen 1.000 Meter vorher 800 Meter) beträgt.
Der Schutz der Bevölkerung hat einen hohen Stellenwert, damit die Akzeptanz der Menschen für Windkraft nicht weiter sinkt!
Ein weiteres Kriterium ist die Netzanbindung bei der Ausweisung von Vorranggebieten, dieses muss stärker gewichtet werden. Vorhandene Infrastruktur muss genutzt werden. Der Zeitpunkt der Ausweisung der Windflächen ist mit dem Zeitpunkt für die Fertigstellung der wichtigsten Stromleitungen abzustimmen.
Die Einrichtung einer Clearingstelle auf Landesebene für Fragen des Windkraftausbaus macht Sinn, damit können evtl. Konflikte von Bürger/innen und Kommunen moderiert und vermittelt werden.
Die neue Landesregierung hat in den ersten 100 Tagen einen Zeitplan für 2018 beschlossen, der Kriterienkatalog wird bearbeitet, das Moratorium hat Bestand und Ausnahmegenehmigungen dürfen nur dann erteilt werden, wenn Sie unserer Planung nicht entgegenstehen.
Die Ziele, die wir im Antrag und im Koalitionsvertrag formuliert haben, sind für uns im zweiten Planentwurf wichtig und sollen Berücksichtigung finden - und zwar rechtssicher.
Lassen Sie uns gemeinsam für eine erfolgreiche Energiewende kämpfen, aber lassen Sie uns auch dafür Sorge tragen, dass die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden und die Belastungen so gering wie möglich gehalten werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel