Bildung | | Nr. 310/17
(TOP 33) Die Aufhebung des Kooperationsverbotes ist kein Allheilmittel
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir haben es den vergangenen Tagen schon häufiger gehört: Es ist Wahlkampf und da versucht natürlich gerade die Opposition mit Themen aus dem eigenem Wahlprogramm zu punkten. Hierzu zählt sicherlich auch dieser Antrag der SPD mit dem wohlklingenden Titel „Bildung muss gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden sein“. Wer will dagegen schon etwas sagen?
Schaut man jedoch ins Detail, so fällt schnell auf, dass wesentliche Teile aus der „Nationalen Bildungsallianz“, die der Kandidat der SPD mit den verbliebenen SPD-Ministerpräsidenten Ende August vorgestellt hatte, stammen. Schon damals lösten sie nicht das erhoffte Feuerwerk aus, welches die SPD sich für die Schlussphase des Wahlkampfes erhofft hatte.
Um vielleicht doch noch einen Knallfrosch zu zünden, haben Sie uns Ihren Antrag vorgelegt. Aber auch hier wieder nichts Neues, sondern leider nur die seit Monaten bekannten SPD-Standardwahlversprechen in der Bildungspolitik.
Sie blenden dabei völlig aus, dass Sie fast ein Viertel Jahrhundert lang Verantwortung für die Bildungspolitik in unserem Land hatten. Der von Ihnen kritisierte Umstand, dass es immer noch einen nicht hinnehmbaren Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler und ihren Bildungschancen gebe, hätte längst beseitigt sein können. Der Mangel an Lehrkräften und der unzureichende bauliche Zustand vieler Schulgebäude sind auch nicht erst seit Mai diesen Jahres bekannt, sondern das ernüchternde Ergebnis sozialdemokratischer Bildungs- und Finanzpolitik der vergangenen Jahrzehnte.
Nun soll es also der Bund durch die Aufhebung des Kooperationsverbotes richten. Keine Frage, auch wir halten die Debatte über die Aufhebung des Kooperationsverbotes grundsätzlich auch für richtig. Wir stehen zu den Beschlüssen des Landtages aus dem Dezember 2010 und dem September 2014.
Aber ich glaube nicht, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes ein Allheilmittel ist, um zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu kommen. Worüber klagen denn die Menschen in unserem Land, wenn sie über Föderalismus reden? Sie klagen doch nicht über irgendwelche Finanzströme zwischen Bund und Ländern, sondern sie klagen über die mangelnde Vergleichbarkeit von Lehrplänen, Noten und Abschlüssen. Das ist das zentrale Problem des Föderalismus. Deshalb haben wir uns in unserem Antrag auch nicht auf die Aufhebung und das Verteilen der Gelder beschränkt, sondern wir wollen eine bundesweite Diskussion über die vergleichbare Qualität von Bildung anstoßen.
Wir dürfen dabei aber nicht in Zentralismus verfallen. Anstatt auf ein Bundesschulministerium zu setzen, welches die zentrale Bildungsplanung übernimmt, sollten wir uns für mehr Vergleichbarkeit und für gemeinsame Bildungsstandards einsetzen. Das muss der Rahmen sein und innerhalb dessen, sollten wir uns auf einen sich gegenseitig befruchtenden Wettbewerb zwischen den Bundesländern einlassen. Gerade, weil Schule und Bildung zentrale Themen für die Zukunft unseres Landes sind, macht der Wettbewerb um die besten Bildungsideen durchaus Sinn. Wir sollten als Länder wieder den Mut entwickeln, unsere verfassungsrechtliche Gestaltungskraft im Bildungsbereich selbst unter Beweis zu stellen.
Lassen Sie uns deshalb mit dem Bund in Ruhe über die Aufhebung des Kooperationsverbotes sprechen. Denn es muss uns doch klar sein, wenn der Bund mehr Geld geben soll, wird er auch mitreden wollen. In welchen Umfang das Geschehen kann, muss geklärt werden. Und für eine solche Debatte, glaube ich, ist es mit Sicherheit besser, den Fokus auf gemeinsame Standards und die Qualität zu legen, als auf die Versäumnisse der Vergangenheit, die jetzt mit Bundesgeld geheilt werden sollen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel