Die Besserwisserei von SPD, Grünen und SSW muss ein Ende haben
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mein Dank gilt erst einmal allen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein! Gleichstellungsbeauftragte sind unverzichtbare Akteurinnen in den Verwaltungen und für die Bürger und Bürgerinnen. Ihr Arbeitsbereich beschränkt sich allerdings nicht ausschließlich auf den Bereich Sozialpolitik.
Die Landesregierung traut es offenbar unseren Kommunen nicht zu, dass diese eigenständig über die Notwendigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten befinden. Was haben SPD, Grüne und SSW eigentlich gegen die Kommunen?
Mit Ihrem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften haben Sie den Kommunen eine Reihe unsinniger Berichtspflichten auferlegt. Sie trauen den Kommunen beim Klimaschutz nicht über den Weg. Deshalb müssen Sie jetzt berichten. Sie trauen den Kommunen beim Schutz der Minderheiten nicht über den Weg. Deshalb müssen Sie jetzt berichten.
Und auch bei der Gleichstellung trauen Sie den Kommunen nicht über den Weg. Deshalb sollen die Kommunen jetzt gesetzlich verpflichtet werden, ab einer bestimmten Größe die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich Vollzeit zu beschäftigen. Haben Sie eigentlich schon mal was vom Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gehört?
Schon wieder betreiben Sie Ihre selbstgefällige Besserwisserei, zu Lasten der kommunalen Ebene. An der Stelle ist Ihre Politik konsequent. Ich will an dieser Stelle eines ganz deutlich sagen: Gleichstellung ist eine wichtige Aufgabe. Und die Kommunen sind sich ihrer Verantwortung voll bewusst. Aber die Entscheidung darüber, wie diese Aufgabe wahrgenommen wird, kann am besten von der Verantwortlichen vor Ort getroffen werden. Der auch im Gesetzentwurf zitierte Landräteerlass formuliert dies völlig richtig:
„Die Frage, in welchem zeitlichen Umfang eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt wird, muss sich jedoch letztlich nach dem tatsächlichen Umfang der Gleichstellungsaufgaben richten.“
Wenn Sie jetzt die Notwendigkeit sehen, hier eine Regelung auf Ebene des Gesetzes zu treffen, zeigt dies: Sie trauen den Kommunen nicht zu, sachgerecht zu entscheiden. Und der Gesetzentwurf behauptet dann auch noch ganz, das Gesetz sei für die Kommunen von Vorteil. Sehen die Kommunen das auch so?
Der Landrat des Kreises Ostholstein und Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager nennt das Gesetz „ideologisch überlagert“ und formuliert abschließend sehr treffend: „Die Gesetzesnovelle ist grober Unfug.“
Ich würde an Ihrer Stelle auch nicht darauf wetten, dass es die Kommunen als „Vorteil“ sehen, dass ihnen das Land Mehrbelastungen aufs Auge drückt aber sich an den Kosten natürlich nicht beteiligt.
Und das, obwohl offensichtlich sogar der Innenminister der Meinung war, dass das Gesetz Konnexität auslöst. Zurückgepfiffen wurde er dem Vernehmen nach vom Ministerpräsidenten nach dem Motto: Wo kämen wir denn dahin, wenn das Land für den Murcks, den es verzapft, auch noch selber zahlen würde. Es überrascht mich im Übrigen auch nicht wirklich, dass ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung auch zu dem von ihr erwünschten Ergebnis kommt.
Lassen Sie mich abschließend eines sehr deutlich machen: Ich bin für eine gute und konsequente Gleichstellungarbeit.
Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich aber, dass diese nicht stumpf an Stellenanteilen von Gleichstellungsbeauftragten festgemacht werden kann. Bedarfe vor Ort kennen die Verantwortlichen vor Ort. Auch bei diesem Gesetz sage ich:
Die Besserwisserei von SPD, Grünen und SSW muss ein Ende haben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel