Haushalt | | Nr. 570/16
Unser Land braucht keinen Schönwetter-Kapitän
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
als im Jahr 2010 die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen wurde, da war die Abgeordnete Monika Heinold dezidiert der Auffassung, dass Schleswig-Holstein diese Vorgabe nicht aus eigener Kraft einhalten könne. Auch als Ministerin blieb Monika Heinold dieser Auffassung treu, obwohl die Vorgängerregierung aus CDU und FDP bereits die Hälfte des erforderlichen Weges gemeistert hatte. Mit dem jetzigen Haushalt für das Jahr 2017 stellt Monika Heinold nun unter Beweis, dass sie die ganze Zeit über Recht hatte:
Schleswig-Holstein erfüllt zwar die Schuldenbremse und das sogar drei Jahre früher als verlangt, aber eben nicht aus eigener Kraft, sondern ohne jede eigene Anstrengung dieser rot-grün-blauen Landesregierung. Es sind ausschließlich Steuermehreinnahmen, zusätzliche Bundesmittel und gesunkene Zinsausgaben, die das Einhalten der Schuldenbremse und einen Haushaltsüberschuss von 47 Mio. Euro möglich machen. Allerdings war auch zum Ende der Regierungszeit von CDU und FDP mit dem Jahresabschluss 2012 die schwarz Null schon fast erreicht. Die Neuverschuldung betrug damals lediglich noch 27 Mio. Euro - vor Zuführung in die neugeschaffenen Sondervermögen.
Fünf Jahre SPD, Grüne und SSW machen also gerade einmal einen Unterschied von 74 Mio. Euro aus, nämlich von -27 zu + 47 Mio. Euro. Das ist alles, was von dem zusätzlichen finanziellen Spielraum in Höhe von rund 2.500 Millionen Euro pro Jahr aus höheren Steuereinnahmen, zusätzlichen Bundeszuweisungen und gesunkenen Zinsausgaben übriggeblieben ist.
Wie sagte Peter-Harry Carstensen neulich so schön: "Das hätte meine Oma auch gekonnt."
Das erschreckende daran ist aber, dass trotz dieser gigantischen Mehrausgaben die Probleme des Landes keineswegs gelöst sind: Unterrichtsausfall, Innere Sicherheit, KiTa-Gebühren und Verkehrsinfrastruktur - überall besteht weiterer Handlungsbedarf.
Herr Albig, Sie hatten ein gutes Jahr nach dem anderen. Sie mussten nicht mit sinkenden Einnahmen und den Folgen einer Finanz- und Wirtschaftskrise zurechtkommen, sondern Sie konnten aus dem Vollen schöpfen.
Auf politisch unangenehme Ausgabenkürzungen haben Sie von vornherein verzichtet. Sie haben mehr neues Personal eingestellt als sie in Ihrer Amtszeit mit dem Stellenabbaupfad abgebaut haben. Selbst die Misserfolge bei Ihren Plänen zur Verwaltungsvereinfachung - sei es Kopers oder eBeihilfe - konnten Sie dank sprudelnder Einnahmen mühelos verkraften.
Kein anderer Ministerpräsident vor Ihnen, Herr Albig, hatte es so leicht wie Sie. Ihre Leistung besteht trotzdem einzig und allein darin, dass Sie den Spielraum von 2.500 Millionen Euro fast vollständig ausgegeben haben, ohne damit die Probleme des Landes zu lösen. Das hätte man besser machen können, Herr Albig!
Ich will mir gar nicht ausmalen, wie es denn wäre, wenn wieder einmal schwere Zeiten auf unser Land zukommen sollten und Sie dann immer noch Ministerpräsident sein sollten. In guten Zeiten zu regieren, das kann jeder, das haben auch Sie geschafft. Unser Land braucht aber keinen Schönwetter-Kapitän!
Schauen wir uns den Handlungsbedarf im Einzelnen an:
Erstes Stichwort: Unterrichtsausfall.
Mit 1.250 Lehrerstellen hatte Bildungsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende in ihrer Landtagsrede vom 16. November 2012 den zusätzlichen Bedarf beziffert, um eine 100%ige Unterrichts-versorgung zu erreichen.
Mit dem Haushalt 2017 kommt die Landesregierung mittlerweile auf 2.250 neu geschaffene Lehrerstellen - also 1.000 mehr als der von ihnen selbst ermittelte Bedarf. Auch wenn man davon die 770 Stellen für den Flüchtlingsbereich abzieht, müsste die Lücke doch also eigentlich mehr als geschlossen sein.
Dennoch fällt weiterhin Unterricht aus: Von 2,5% an den Grundschulen bis hin zu 8,9 Prozent an den berufsbildenden Schulen - so ist es dem jüngst vorgelegten Bericht zur Unterrichtssituation an den Schulen zu entnehmen.
Die Ursachen für diese Diskrepanz haben wir mehrfach hier im Landtag diskutiert: Die flächendeckende Einrichtung von Kleinstober-stufen an Gemeinschaftsschulen verursacht ebenso einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf wie ein ideologisch geprägter Inklusionsansatz, der eine 100% Quote bei der inklusiven Beschulung zum Maß aller Dinge erklärt.
Nach Berechnungen der GEW sind deshalb - trotz der in dieser Wahlperiode neu geschaffenen Stellen - weitere 1.600 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer erforderlich, um eine 100%ige Unterrichtsversorgung zu erreichen. Nach Berechnungen des Erziehungswissenschaftlers Prof. Klaus Klemm fehlen alleine 500 Lehrerinnen und Lehrer für den inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung.
Ministerin Ernst reagiert auf diese Zahlen, indem sie Abhilfe in der Zukunft verspricht:
Im Rahmen ihrer "Bildungsoffensive" möchte die Ministerin 500 zusätzliche Stellen für Sonderschullehrkräfte und Pädagogen schaffen - aber eben erst in der nächsten Wahlperiode. Und auch ihre Ankündigung, eine 100 prozentige Unterrichtsversorgung in drei Jahren zu erreichen, fällt erst in die kommende Wahlperiode. Die Regierung scheint vergessen zu haben, dass sie zur Zeit noch regieren. Sie müssen sich nicht auf Ankündigungen beschränken, sondern sie könnten diese mit dem Haushalt 2017 auch direkt in die Tat umsetzen.
Meine Damen und Herren, sie sehen: Im Bildungsbereich wurden die Probleme nicht gelöst. Das kann man besser machen!
Mit dem CDU-Antrag wollen wir deshalb bereits im kommenden Jahr über die Planungen der Landesregierung hinaus 400 zusätzliche Lehrerstellen schaffen. Und wir beantragen erneut die Einrichtung einer zusätzlichen Professur für Sonderpädagogik an der Uni Flensburg, um auf diese Weise den erhöhten Bedarf an Sonderschullehrkräften decken zu können.
Zweites Stichwort: Innere Sicherheit
Es wird noch bis zum Jahr 2019 dauern, bis die ersten zusätzlich ausgebildeten Polizeibeamtinnen und - beamten ihren Dienst antreten. Selbst dann entsprechen die 100 zusätzlichen Stellen einer Personalaufstockung von gerade mal einem Prozent.
Jetzt rächt sich, Herr Albig, dass Sie vor der veränderten Sicherheitslage in Deutschland viel zu lange die Augen verschlossen haben. Statt die Forderungen von GdP und Opposition nach Personalverstärkung bei der Polizei ernst zu nehmen, haben Sie lieber drei Jahre lang verbissen an ihren falschen Personalabbauplänen festgehalten und erst in diesem Jahr das Ruder viel zu spät herumgerissen.
Aber das kann natürlich einem Schönwetter-Kapitän mal passieren, wenn die Wellen dann doch etwas kabbeliger werden. Ärgerlich ist nur, dass sich dieser Zeitverlust aufgrund der begrenzten Ausbildungs-kapazitäten gar nicht mehr aufholen lässt. Dieser Schaden ist nicht wieder gut zu machen!
Immerhin legt der Innenminister jetzt im letzten Jahr seiner Amtszeit ein Sicherheitspaket mit verbesserter Ausrüstung für die Polizei vor. 14 Millionen Euro waren dafür angekündigt. Lediglich 11,2 Millionen finden sich davon jetzt aber im Haushalt 2017 wieder. Die fehlenden Millionen will die Finanzministerin noch in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung stellen.
Fragt sich nur, wie dieses am Gesetzgeber vorbei ohne Nachtragshaushalt geschehen soll? Ich will doch sehr hoffen, dass das keine Nebelkerze war, Frau Heinold, denn solche gehören definitiv nicht zum Ausrüstungsbedarf unserer Polizei. Aber die Koalition ist sich ja noch nicht einmal über den Inhalt des Sicherheitspakets einig. Statt sich auf die fachliche Empfehlung des Innenministeriums zu verlassen, wird jetzt politisch über die Art der Bewaffnung diskutiert.
Hamburg ist da ein ganzes Stück weiter: Schutzwesten, Helme, Gewehre und gepanzerte Fahrzeuge. Wenn das unter Rot-Grün in Hamburg möglich ist, warum dann nicht auch in Schleswig-Holstein? Eine verbesserte passive Schutzausrüstung ist gut für die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten. Wie sollen sie aber alleine mit Helmen und Schutzwesten für mehr Sicherheit der Bevölkerung sorgen?
Der Antrag der CDU-Fraktion stockt deshalb den Ausrüstungstitel auf 20 Millionen Euro auf, damit unsere Polizei zukünftig in der Lage ist, einem terroristischen Bedrohungsszenario aktiv zu begegnen. Die Anforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit sind aber nicht alleine auf die Polizei begrenzt, sondern auch bei Staatsanwaltschaften und Justizvollzug besteht Handlungsbedarf. Die Zahl der Staatsanwälte liegt in Schleswig-Holstein unter 90 Prozent des nachgewiesenen Bedarfs. Dadurch ist nicht nur die Belastungssituation des vorhandenen Personals extrem hoch, sondern dadurch können auch Ermittlungsverfahren nicht hinreichend zügig abgeschlossen werden.
Eine effektive Strafverfolgung ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat erhalten bleibt. Die Personalaufstockung bei der Polizei muss deshalb auch mit einer Erhöhung der Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft einhergehen.
Die CDU-Fraktion macht in ihrem Haushaltsantrag mit 10 zusätzlichen Stellen für die Staatsanwaltschaften dafür einen wichtigen Schritt.
In den Justizvollzuganstalten war schon ohne die zusätzlichen Belastungen auf dem neuen Strafvollzugsgesetz die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs kaum noch möglich, mittlerweile herrschen in einigen Anstalten chaotische Verhältnisse. Es reicht eben nicht, liebe Frau Spoorendonk, nur auf die Stellenpläne zu verweisen, sondern es kommt auch auf das tatsächlich verfügbare Personal in den JVAs an. Bei Krankenständen von bis zu 14 Prozent fehlen jeden Tag fast 100 Mitarbeiter im allgemeinen Vollzugsdienst.
Mit nur 20 neuen Stellen im Haushalt 2017 lässt sich diese Lücke nicht schließen. Der CDU-Antrag sieht deshalb vor, darüber hinaus weitere 30 Stellen neu zu schaffen. Außerdem werden wir in unserer Regierungs-verantwortung die zusätzlichen Belastungen durch ganztägigen Aufschluss und das Tragen privater Kleidung wieder rückgängig machen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Innere Sicherheit lässt sich besser machen, als es dieser Landesregierung gelingt.
Drittes Stichwort: KiTa-Gebühren
Von 2004 bis 2009 war der Landeszuschuss auf 60 Mio. Euro gedeckelt - verantwortliche Ministerin Ute Erdsiek-Rave, SPD. In der Regierungszeit von CDU und FDP dann die Anhebung auf 70 Mio. Euro im Jahre 2011 - verantwortlicher Minister Ekkehard Klug, FDP. Von 2012 bis heute lag wieder ein Deckel auf diesen 70 Mio. Euro - verantwortliche Ministerin Kristin Alheit, SPD.
Kein Wunder, dass die Elternbeiträge immer weiter angestiegen sind, wenn das Land seinen Betriebskostenzuschuss im Laufe von 12 Jahren gerade mal um 1,2 Prozent pro Jahr aufgestockt hat!
Und an dieser Tatsache ändert sich auch dadurch nichts, dass das Land mittlerweile über 200 Millionen Euro für die Kinderbetreuung in die Hand nimmt - denn dieser Anstieg ist ganz überwiegend auf die neu hinzugekommene Krippenbetreuung der unter Dreijährigen zurückzuführen. Genau dadurch ist aber die Finanzierung der Kinderbetreuung noch komplexer geworden als sie es ohnehin schon war, nämlich mit zwei unterschiedlichen Finanzierungsmodellen für Krippe und KiTa.
Diesem komplizierten Mechanismus fügt die Koalition jetzt noch ein weiteres systemfremdes Element hinzu, indem an die Eltern von Krippen-Kindern 100 Euro direkt ausgezahlt werden sollen. Bis alle Eltern, auch die der drei bis sechsjährigen Kinder, davon profitieren, soll es nach dem SPD-Wahlprogramm sogar noch drei Jahre länger dauern - sofern sich dafür überhaupt Koalitionspartner finden.
Von einer Gebührenfreiheit sind Sie damit immer noch ganz weit entfernt, zumal in der Zwischenzeit die Betriebskosten weiter ansteigen werden, was sich in weiteren Erhöhungen der Elternbeiträge niederschlagen wird. Und Qualitätsverbesserungen sind mit einer Direktauszahlung an die Eltern auch nicht zu erreichen.
Den Gegenentwurf der CDU haben wir schon mehrfach diskutiert: Aufstockung des Landesanteils auf ein Drittel der Betreuungskosten. Dafür sieht der CDU-Antrag zusätzliche 35 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf inklusive Nachschiebeliste vor.
Damit verbunden ist nach unser Vorstellung die gesetzliche Beschränkung des Elternanteiles auf maximal ein Drittel der Betreuungskosten. In den Folgejahren kann dieser Elternanteil dann durch eine weitere Aufstockung des Landeszuschusses schrittweise auf 25 Prozent abgesenkt werden.
Totaler Humbug war dagegen die Argumentation von Ministerin Alheit in der letzten Landtagssitzung. In diesem Zusammenhang mit dem durchschnittlichen Elternanteil zu argumentieren ist doch grob irreführend, denn darin sind ja auch all die Eltern enthalten, die aufgrund der Sozialstaffel keinen oder nur einen stark ermäßigen Elternbeitrag zahlen müssen.
Für jeden Normalverdiener aber gilt der in der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegte Anteil. Im Beispiel Reinbek sind das 37,5 Prozent wie in vielen anderen Gemeinden auch. Es sind aber auch Elternanteile von 38, 40 und noch mehr Prozent festzustellen.
Für alle diese Eltern bedeutet eine gesetzliche Beschränkung des Elternanteils auf maximal 33 Prozent eine sofortige Gebührenentlastung. Mit der Erhöhung des Landeszuschusses wird den Kommunen dafür der erforderliche Konnexitätsausgleich gewährt und zugleich werden die Kommunen durch die Aufstockung des Landesanteils in die Lage versetzt, Qualitätsverbesserungen und flexiblere Öffnungszeiten einzuführen.
Außerdem wollen wir erreichen, dass jedes Kind in einer Krippe oder KiTa ein vollwertiges, warmes Mittagessen erhält. Wir stellen deshalb mit einem zusätzlichen Landesprogramm ab dem nächsten KiTa-Jahr sicher, dass diese Selbstverständlichkeit nicht an der bislang erforderlichen Zuzahlung von 1 Euro durch die Eltern scheitert. Dafür planen wir mit unserem Haushaltsantrag 3 Millionen Euro im kommenden Jahr zusätzlich ein und beantragen hierüber namentlich abzustimmen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Auch bei KiTa-Gebühren und Kinderbetreuung kann man es besser mache als die jetzige Landesregierung.
Viertes Stichwort: Verkehrsinfrastruktur
Hier zeigen der Haushaltsentwurf und die jetzt vorliegende Fortschreibung des Infrastruktur-berichtes gleich doppelt die Untauglichkeit des Impuls-Programms zur Beseitigung des Sanierungsstaus:
Über 70 Millionen Euro fließen aus Impuls in den Haushalt 2017 und trotzdem sinken die Investitionsausgaben gegenüber 2016 um 12 Millionen Euro. Das Impuls-Programm sorgt also überhaupt nicht für zusätzliche Investitionen, sondern es kompensiert nur die Investitionskürzungen an anderer Stelle.
Das zeigt sich auch im Vergleich zu 2012, also dem letzten Regierungsjahr von CDU und FDP: Trotz 70 Millionen Euro Impuls-Programm im nächsten Jahr werden die damaligen Investitionen gerade einmal um 25 Millionen Euro übertroffen. Das deckt noch nicht einmal die zwischenzeitlichen Preissteigerungen.
Das gleiche Bild liefert auch die Fortschreibung des Infrastrukturberichts: Der für 2014 ermittelte Sanierungsstau konnte zwischenzeitlich zwar um 459 Mio. Euro abgebaut werden, gleichzeitig ist aber durch neu aufgetretenen Sanierungsbedarf und durch Preissteigerungen ein zusätzlicher Mittelbedarf von 450 Mio. Euro entstanden. In Summe ist das Land damit beim Abbau des Sanierungsstaus in den letzten zwei Jahren keinen Schritt vorangekommen.
Es ist deshalb ein absoluter Irrglaube davon auszugehen, dass Schleswig-Holstein bei Umsetzung des Impuls-Programms im Jahr 2030 durchsaniert sei, wie es der Ministerpräsident in Aussicht gestellt hat.
Stellen Sie sich einmal vor, im Jahr 2014 ist das Dach ihres Hauses kaputt und es dauert bis zum Jahr 2030, um diesen Schaden zu reparieren. Zwischenzeitlich werden Sie dann aber feststellen, dass auch die Heizung kaputtgegangen ist und es durch die Fenster zieht. Wer also meint, den zum Stichtag 2014 ermittelten Sanierungsbedarf über 16 Jahre verteilen zu können, der wird immer wieder feststellen müssen, dass zwischendurch neuer Sanierungsbedarf eintritt und Preissteigerungen hinzukommen, so dass es nie gelingen wird, einen sanierungsfreien Zustand zu erreichen.
Mit dem CDU-Haushaltsantrag stocken wir deshalb die Investitionen in unsere Landes-straßen um zusätzliche 23 Millionen Euro auf, so dass insgesamt die Summe von 90 Millionen Euro für Investitionen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zur Verfügung steht.
Noch viel schlimmer als das Versagen der Landesregierung beim Abbau des Sanierungsstaus ist aber die Verweigerungshaltung beim Infrastrukturaus- und neubau!
Da stellt eine grüne Finanzministerin immerhin 10 Millionen Euro im Haushalt für 2017 bereit, um die Infrastrukturprojekte ab dem Jahr 2018 zu planen. 7 Millionen Euro sind dabei bereits konkreten Projekten zugeordnet, wie der Rader Hochbrücke und der Fehmarnsundbrücke.
Was machen die Regierungsfraktionen aus den freien drei Millionen Euro? Sie nutzen sie als Deckungsmittel zugunsten fahrradfreundlicher Kommunen, zur Förderung der Gartenfreunde zugunsten der Biodiversität und für einen Zuschuss an den Bauspielplatz Roter Hahn. So wird es nie gelingen, die vom Bund deutlich aufgestockten Mittel des Bundesverkehrswegeplans nach Schleswig-Holstein zu lenken und in unserem Land für eine bessere und wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastruktur zu sorgen.
Ganz anders der Antrag der CDU-Fraktion: Anstatt bei den Planungskosten zu kürzen stocken wir diesen Titel um 3 Millionen Euro auf, um mit den Planungen für den Ausbau der B5 und der B404 unverzüglich beginnen zu können.
Meine Damen und Herren, sie sehen, den Abbau des Sanierungsstaus und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur kann man deutlich besser machen, als diese Landesregierung.
Die großen Unterscheidungsmerkmale des CDU Entwurfs für den Haushalt 2017 habe ich damit erläutert. Ich will aber nicht versäumen, einige kleinere Änderungen zumindest kurz zu erwähnen:
Zu nennen sind 1 Mio. Euro für die Planung von zusätzlichen Studentenwohnungen, 1,5 Millionen Euro für den von uns seit langem geforderten Fonds für Barrierefreiheit, weitere 1,5 Millionen Euro für die Wiedereröffnung und den Betrieb der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg sowie 3,25 Millionen Euro für den Landessportverband sowie zur Sanierung von vereinseigenen und kommunalen Sportstätten.
Das alles satteln wir nicht einfach auf den Regierungsentwurf oben drauf, sondern decken es durch Umschichtungen und Ausgabenkürzungen innerhalb des Haushaltes.
Wir streichen das 100-Euro-Krippengeld sowie die damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie-kosten. Wir lösten die Personalrücklagen auf, damit diese nicht für zusätzliche Personalausgaben genutzt werden können. Wir passen die Zinsausgaben geringfügig an, was nach dem EZB-Beschluss in der vergangenen Woche noch in viel stärkerem Maße möglich wäre. Wir kalkulieren die Erstattung des Bundes für die im Anerkennungsverfahren befindlichen Flüchtlingen auf zutreffender Zahlenbasis ein und wir kürzen ein Fülle von kleineren Positionen.
Meine Damen und Herren, unsere Alternative zu dieser Landesregierung liegt damit auf dem Tisch. So lösen wir die Probleme unseres Landes. Schleswig-Holstein hat etwas Besseres verdient, als Rot-Grün-Blau!
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel