Nach der Verhandlung sehen wir uns in unseren Zweifeln bestätigt
Nach der heutigen (21. November 2016) Verhandlung des Landesverfassungsgerichts über den Kommunalen Finanzausgleich sehen die in Schleswig anwesenden Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen, Petra Nicolaisen (CDU), Dr. Heiner Garg (FDP) und Torge Schmidt (Piraten), der Urteilsverkündung am 27. Januar 2017 gespannt entgegen:
„Ich fand die Aussagen des Gerichts sehr aufschlussreich. Ihre Ausführungen haben für mich deutlich erkennen lassen, dass die von uns in der Normenkontrollklage aufgeworfenen Fragen als problematisch gesehen werden“, erklärte die CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen nach der Verhandlung.
Insbesondere sei es um die Frage gegangen, dass der Finanzbedarf der kommunalen Familie nicht ermittelt wurde. Dass die Landesregierung erst im Nachhinein ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben habe, würde die Versäumnisse im Gesetzgebungsverfahren nicht wettmachen.
„Nur, wenn man weiß, wie groß ein Kommunaler Finanzausgleich sein muss, dann kann man ihn auch korrekt verteilen“, erklärte Dr. Heiner Garg. Dies sei der Hauptgrund für die Klage gewesen, die so Kreisen, Städten und Gemeinden gleichermaßen zugute käme.
Darüber hinaus müsse ein Kommunaler Finanzausgleich auch bei schlechteren Haushaltszahlen für eine gerechte Verteilung sorgen. „Auch an dieser Systemgerechtigkeit sind nach meiner Wahrnehmung Zweifel beim Gericht erkennbar gewesen“, so Torge Schmidt.
Nach Meinung der Abgeordneten der Opposition ist es dem Prozessbevollmächtigten der Landesregierung nicht gelungen, die bestehenden Bedenken auszuräumen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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