Wirkungsgleiche Umsetzung des Tarifvertrags für Beamte
Wirkungsgleiche Umsetzung des Tarifvertrags für Beamte
Die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Vertretern der Länder für die Beschäftigen im Tarifvertrag der Länder sind aktuell in vollem Gange. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag heute über die Übernahme des kommenden Tarifabschluss auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes debattiert.
Der finanzpolitischer Sprecher Ole Plambeck sagte dazu: „Für uns ist klar, dass die derzeitige Inflation mit einem angemessenen höheren Gehalt beantwortet werden muss. Hier muss sich auch unser Ziel wiederfinden, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu steigern.“
Aber in diesen Zeiten wüchsen die Bäume nicht endlos in den Himmel. Daher müsse die aktuelle Finanzlage und damit das Machbare Berücksichtigung finden.
„In der Koalition haben wir vereinbart, dass wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anstreben, die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen“, zitierte Plambeck aus dem Koalitionsvertrag.
„Dabei sagen wir zu, dass die Ergebnisse wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Eine zeitgleiche Übernahme können wir heute noch nicht zusagen.
Zum Thema Gleichbehandlungszusage sieht es so aus, dass sich seit 2022 die Rahmenbedingungen grundlegend verändert haben.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat Grundsätze zur Besoldung gesetzt. Die daraus entwickelten Maßstäbe sind Grundlage für eine verfassungskonforme Besoldung. Anhand von Parametern wird das Abstandsgebot regelmäßig geprüft. Daher gibt es dann auch eine regelmäßige Anpassung der Besoldung. Das Land besoldet verfassungskonform“, stellte Plambeck fest.