Wir wollen die Wehrhaftigkeit des Staates leben

Der Plenumsmittwoch des schleswig-holsteinischen Landestages begann mit einer Debatte zur Landeshaushaltsordnung. Dabei ging es aber vor allem um die Notwendigkeit, die Gewährung von Fördermitteln künftig an Bedingungen zu knüpfen. Hierzu sprach die innen- und rechtspolitische Sprecherin Marion Schiefer.

Schiefer hob hervor, dass eine liberale Demokratie nicht verpflichtet sei, extremistische Umtriebe als Ausdruck von Meinungsfreiheit zu akzeptieren oder gar mit Landesmitteln zu fördern. Sie stellte die rhetorische Frage, ob antisemitische oder rassistische Inhalte durch Landesmittel finanziert werden sollten, und betonte im Namen der CDU-Fraktion: „auf gar keinen Fall.“

Der schleswig-holsteinische Landtag habe sich bereits mehrfach zu einer vielfältigen Gesellschaft bekannt und sich gegen Diskriminierung und Antisemitismus ausgesprochen. Daher sei es nur folgerichtig, dass Empfängerinnen und Empfänger von Landesmitteln dieselben Werte teilen müssten. Schiefer wies darauf hin, dass beispielsweise Performances mit antisemitischen Inhalten auch dann nicht gefördert werden müssten, wenn sie unter den Schutz der Kunstfreiheit fielen. Es gäbe kein Recht auf Kunstförderung, und der Staat dürfe die Förderung verweigern, ohne in die Kunstfreiheit einzugreifen.

Die Abgeordnete führte aus, dass der Staat als Zuwendungsgeber in die Meinungsfreiheit eingreifen dürfe, wenn ein Schutzauftrag von Verfassungsrang zu erfüllen sei, wie es bei der Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung der Fall sei. Antragsteller auf Fördermittel müssten daher im Antragsformular bestätigen, dass sie sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen, Diskriminierung und Ausgrenzung ablehnen und Antisemitismus verurteilen.

Marion Schiefer betonte, dass diese Anforderungen nicht als überbordende Bürokratie anzusehen seien. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine solche Erklärung unwahr war, würde der Förderbescheid zurückgenommen und die Gelder zurückgefordert. Die Antragsteller würden Definitionen der relevanten Begriffe erhalten, und Verbesserungsvorschläge zur Präzisierung der Begriffe seien im parlamentarischen Verfahren noch willkommen.

Die CDU-Landtagsfraktion möchte mit diesem Gesetzentwurf die Wehrhaftigkeit des Staates stärken und seinen Schutzauftrag erfüllen.

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