Wir vermeiden zusätzliche Bürokratie
Wir vermeiden zusätzliche Bürokratie
Heute stellte der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Vorhaben von Schwarz-Grün vor, die Gemeindeordnung und das Sparkassengesetz zu ändern, um zusätzliche Bürokratie für kleine und mittlere öffentliche Unternehmen in Schleswig-Holstein zu vermeiden. Koch betonte, dass der beste Weg, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, darin bestehe, diese erst gar nicht einzuführen.
Hintergrund der Diskussion ist die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union. Diese Richtlinie legt die Berichtspflichten von großen Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen fest und hätte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Koch kritisierte die Bundesregierung dafür, dass diese Frist nicht eingehalten wurde, obwohl nun immerhin ein erster Referentenentwurf vorliegt, sodass mit einer Umsetzung zum 1. Januar 2025 zu rechnen sei.
Koch wies darauf hin, dass in Schleswig-Holstein sowie in einigen anderen Bundesländern aufgrund der bestehenden Landesgesetzgebung auch kleine und mittlere öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gezwungen wären. Dies ergebe sich aus Paragraph 102 der Gemeindeordnung, der vorschreibt, dass der Jahresabschluss solcher Unternehmen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt werden muss.
Um diese unerwünschte Bürokratie zu vermeiden, schlagen die CDU und die Grünen im Landtag vor, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von den Regelungen des Paragraphen 102 der Gemeindeordnung auszunehmen. "Wir wollen kleine und mittlere öffentliche Unternehmen in Schleswig-Holstein nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten," erklärte Koch.
Kreditinstitute würden allerdings unter den Adressatenkreis der CSRD-Richtlinie fallen, sodass Artikel 2 des Gesetzentwurfs entsprechend notwendige Änderungen des Sparkassengesetzes vorsieht.
Koch erklärte weiter, warum der Gesetzentwurf bereits jetzt eingebracht wird, obwohl die Bundesgesetzgebung noch nicht vorliegt: Unternehmen würden Zeit zur Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, insbesondere zur Datenerhebung bei der erstmaligen Erstellung. Durch die heutige Debatte möchte die CDU frühzeitig das Signal senden, dass sich kleine und mittlere öffentliche Unternehmen diese zusätzliche Arbeit sparen können.