Wir stehen zur örtlichen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit
Wir stehen zur örtlichen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit
In der heutigen Landtagssitzung wurde mit einem Gesetzentwurf der Opposition erneut beantragt, Kommunen die Erhebung von Straßenbaubeiträgen generell zu verbieten. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Jepsen, sagte dazu:
„Kaum ein anderes Thema sorgt seit vielen Jahren immer wieder für Diskussionen in den Kommunen und bei uns im Landtag. Und einzelne Härtefälle zeigen immer wieder: Straßenbaubeiträge sind ein hoch emotionales Thema in der Kommunalpolitik. Die Meinungen gehen dazu weit auseinander, auch in der Landespolitik.“
2011 wurde von der Koalition aus CDU und FDP die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. Die SPD-geführte Küstenkoalition hat die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen 2012 wieder eingeführt. Und 2017 hat die Jamaika-Koalition dann in einer ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen wieder abgeschafft.
„Die SPD hat 2017 für eine Beibehaltung zum Zwang von Straßenbaubeiträgen gestimmt. Und jetzt, wenige Monate vor der Kommunalwahl, will die SPD uns das Gegenteil von Ihrem Jahrzehnte-langen Verhalten verkaufen? Das ist schon dubios“, so Jepsen.
Schon unter der Jamaika-Koalition war es gemeinsam das Ziel, die Kommunen in die finanzielle Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen und auf die Straßenbaubeiträge verzichten zu können. Und genau das habe man mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auch getan. Seit 2021 werden den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich 68 Millionen Euro zusätzlich für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen, erläutert der Abgeordnete.
„Da könnte man denken: Jetzt können wir die Kommunen nicht nur aus der Erhebungspflicht entbinden, sondern es ihnen sogar generell verbieten – so wie der Oppositionsantrag es vorsieht. Aber die Mittelzuweisungen über das FAG sind nicht zweckgebunden für Investitionen in den Straßenbau, sondern können im Rahmen der kommunalen Hoheit auch für andere Investitionen verwendet werden“, so Jepsen. Aus diesem Grund könnten entgegen der Begründung im Oppositions-Antrag doch Konnexitätsansprüche ausgelöst werden.
Die CDU gehe es um die Gestaltungsmöglichkeit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit in den Kommunen vor Ort. Der Kommunalexperte führte aus: „Aber in dieser Freiheit liegt auch eine Verantwortung; nämlich die Verantwortung zum sorgsamen Umgang mit den kommunalen Finanzen ebenso wie mit der Belastung der Bürger. Es ist nach unserer Auffassung absolut richtig, die Entscheidung über die Finanzierung dort zu treffen, wo auch die Entscheidungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Straßenausbaus gefällt werden.“ Anhand der örtlichen, individuellen Verhältnisse solle dort selbst entschieden werden, ob Beiträge von Anrainern erhoben werden oder nicht.
Abschließend sagte Jepsen: „Wir als CDU stehen zur örtlichen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit, zur kommunalen Selbstverwaltung. Die aktuelle Regelung zu den Straßenbaubeiträgen haben wir 2017 gemeinsam gut gefunden und bleiben bei der guten Lösung.“