Wir stärken die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und schaffen neue Dynamik für unser Land
In erster Lesung hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschäftigt (Drs. 20/377). Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Punkte, mit denen die Koalition die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen verbessern und für die Beschleunigung von Planungsverfahren sorgen will: Nämlich die Möglichkeit, die Fraktionsstärke in größeren Kommunen von zwei auf drei zu erhöhen und die Neuregelung bei Bürgerbegehren.
Für die CDU-Fraktion sprach in der Debatte dazu der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch, der am Beispiel der Lübecker Bürgerschaft, mit ihren zahlreichen Kleinstfraktionen und ständigen Wechseln und Neubesetzungen, darstellte, wie die aktuelle Regelung zur Fraktionsgröße die kommunale Arbeit vor Ort erschweren kann. „All das lähmt kommunalpolitische Entscheidungen nicht nur in Lübeck, sondern auch andernorts, sorgt für Frustration unter den dort ehrenamtlich Tätigen und schadet damit dem Funktionieren unserer Demokratie. Wichtig war uns dabei auch eine rechtssichere Lösung, die bereits für die Kommunalwahl im nächsten Jahr Klarheit schafft. Alle Kandidatinnen und Kandidaten sollen wissen, dass sie sich in den Sitzungen nicht hauptsächlich mit sich selbst in Form von Ausschussneubesetzungen beschäftigen werden, sondern in der Sache für das Gemeinwohl arbeiten können“, so Koch in der Debatte.
Für viele politische Vorhaben zum Abbau von Bürokratie oder zur Beschleunigung von Vorhaben gäbe es immer Begründungen und auch Menschen, die genau diese Regelungen gut fänden. Wenn man aber Bürokratie abbauen und Planungen beschleunigen wollen, müsse man eben auch tätig werden.
„Kürzere Planungszeiten erreicht man nicht dadurch, dass alle bestehenden Regelungen unverändert in Kraft bleiben, sondern indem man diese Regeln ändert. Und genau das machen wir jetzt! Natürlich sind Bürgerbegehren nicht der alleinige Grund für lange Planungsverfahren. Aber auch Bürgerbegehren sorgen eben für Unsicherheiten und erhebliche Verzögerungen bei Planungsverfahren“, so Koch weiter.
Die Koalitionsfraktionen wollen daher, dass Bauleitplanungen generell von der der Zulässigkeit für Bürgerbegehren ausgenommen werden. Diese Regelung sei damit weitergehend, als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart, zugleich schaffe sie aber auch klar Rechtssicherheit und greife auf bewährtes Recht zurück. Bauleitplanungen waren bis zum Jahr 2013 in Schleswig-Holstein generell von Bürgerbegehren ausgeschlossen und sie sind es auch in vielen anderen Bundesländern. Auch die Veränderungen von Quoren und Zeitfristen orientierten sich dann am Durchschnitt der anderen Bundesländer.
„Die neuen Regelungen zu Fraktionsgrößen und Bürgerbegehren mögen Kritik auf sich ziehen, sie sind aber notwendig, um das Funktionieren unserer Demokratie zu gewährleisten und in Schleswig-Holstein für mehr Dynamik zu sorgen. Dynamik, die wir brauchen, um auch unsere Klimaziele zu erreichen und schneller zu mehr Energiesicherheit und Sicherheit in der Daseinsvorsorge zu kommen“, so Tobias Koch abschließend.