Wir sorgen beim Wolf für Rechtssicherheit

Gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufzunehmen und damit endlich für Rechtssicherheit zu sorgen. Heute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag über dieses Vorhaben debattiert.

Die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein sei ein Erfolg für den Arten- und Naturschutz. Man müsse aber auch aus den Erfahrungen im Umgang mit diesen Tieren Lehren ziehen und auch politisch handeln. Mit den aktuellen Zahlen zur Bestandsentwicklungen der Wolfspopulation in angrenzenden Bundesländern sei damit zu rechnen, dass junge, vom Rudel verstoßene Wölfe sich neue Lebensräume auch in Schleswig-Holstein suchen würden.

Bisher dürfe ein schwer verletzter, verunfallter Wolf nur nach Artenschutzrecht von im Einzelfall durch die Fachbehörde auserwählte Fachleute erlegt werden. Sowohl die Waffen, ihre Munition als auch die Erfahrung der Polizei würde in einem solchen Fall an ihre Grenzen stoßen! Zumal ein verletzter Wolf durch seine Wehrhaftigkeit auch für Menschen gefährlich werden könne und der Tierschutz es geböte, ihn von seinen Leiden schnellstmöglich zu erlösen! „Wäre der Wolf im Jagdrecht, bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit, könnten in solchen Ausnahmesituationen endlich auch die örtlichen Jäger helfen“, so der jagdpolitische Sprecher Hauke Göttsch.

„Auch wenn ein Wolf vom zuständigen Ministerium als möglicher Problemwolf eingestuft wird, könnten die orts- und fachkundigen Jäger auf Anordnung diesen gefährlichen Wolf erlegen, bevor er noch ernsthafteren Schaden verursacht“, so Göttsch weiter.

CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, darüber hinaus Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin bei der Anschaffung von Wolfsschutzzäunen beziehungsweise Herdenschutzhunden zu unterstützen und prüfen, wie Folgeschäden schneller und unbürokratischer auszugleichen.

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