Wir handeln kurz- und langfristig, um die Betreuung im Land zu verbessern

Wir handeln kurz- und langfristig, um die Betreuung im Land zu verbessern

„Die Personalknappheit und die Personalnot in fast allen Kitas im Land ist uns allen bewusst. Deswegen stellen wir uns der großen Herausforderung, möglichst allen Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. Und dabei müssen wir auch die Betreuungsqualität immer im Auge haben, weil frühkindliche Bildung und Betreuung Qualität und Qualifikation braucht und damit auch ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal“, so die kitapolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann in der heutigen Landtagsdebatte um die Änderung des Kita-Gesetzes.

„Wir erhöhen die Ausbildungsplätze im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung der PiA.“ Insgesamt werde man im Schuljahr 23/24 eine Steigerung der Anzahl der Ausbildungsklassen haben und damit ein flächendeckendes Angebot an allen 18 Standorten im Land. Insgesamt hätten die BBZs und RBZs damit im Schuljahr 23/24 über 7.000 SPA und Erzieher/Erzieherinnen in Ausbildung. Natürlich auch in der PiA-Ausbildung.

„Oder einfach gesagt mehr PiAs und mehr SPAs. Für die Kleinsten! Zusätzlich finanzieren wir noch anteilig 100 FSJ-Plätze. Doch das ist noch nicht alles. Wir ermöglichen und vereinfachen auch den Quereinstieg in die Arbeit der Kitas, um mehr Personal für die Kitas zu generieren.“

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die verbesserte Aufstiegsmöglichkeit von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die nach zehn Berufsjahren und einer abgeschlossenen, spezifischen und vom Land zertifizierten Gruppenleitungsausbildung die Gruppenleitung übernehmen können.

Nach der Anhörung fast unstrittig sei auch die Verlängerung der Erweiterungsmöglichkeit der Gruppengröße in Kitas für ukrainische Kinder, um ein weiteres Jahr.

„Im Gesetzentwurf wird außerdem ergänzt, dass nicht nur die Ablehnung eines Kindes mit Behinderung, sondern auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund einer eventuell drohenden Behinderung dem örtlichen Träger anzuzeigen ist. Bei der Kündigung aufgrund der Behinderung des Kindes besteht eine vergleichbare Interessenlage wie bei der Ablehnung des Kindes.

Noch ein Punkt der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der verlässlichen Betreuung. Wir schließen die sogenannte „August-Lücke“ ab dem kommenden Jahr.

Ich möchte noch eine weitere Änderung im Gesetz ansprechen, und zwar die Rückforderungsmöglichkeit durch den örtlichen Träger, falls der Betreuungsschlüssel laut SQKM um mehr als 15 Prozent dauerhaft unterschritten wird, was einer Qualitätsminderung gleichkommen kann.“

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